Berliner Register - Rechtsgrundlage

Die Berliner Register sind Meldestellen, die Vorfälle unterhalb der Strafbarkeit zumeist anonym aufnehmen und dokumentieren. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher juristischen Grundlage die Tätigkeiten der Berliner Register basiert. Teilen Sie mir bitte ebenfalls mit, wie verhindert wird, dass die Dokumentation und Veröffentlichung der so erhobenen Daten die Meinungsfreiheit beeinflusst und einschränkt. Bitte teilen Sie mir weiter mit, wie, angesichts der anonymen Meldungen und der fehlenden fachlichen Überprüfungen, gesichert ist, dass die gemeldeten Vorfälle auch statt gefunden haben und keine Mehrfachzählungen und -meldungen erhoben werden, wie es in der Vergangenheit scheinbar bereits geschehen ist. Des Weiteren möchte ich wissen, welche externe wissenschaftlich fundierte Qualitätsüberprüfung und Evaluation des Verfaherns eingesetzt ist. Abschließend möchte ich von Ihnen wissen, warum eine derartige Meldestelle, deren juristische Basis, Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf Meinungsfreiheit und demokratische Prozesse bislang nicht gesichert und öffentlich bekannt sind, aus Steuermitteln finanziert wird, also von SteuerzahlerInnen. Da Sie die o.g. Meldestelle Berliner Register finanzielle fördern, stehen Sie für die oben dargelegten Fragestellungen m.E. mit in der Verantwortung.

werden auch aus Ihren Mitteln finanziell gefördert.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. September 2023
  • Frist
    10. Oktober 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Be…
An Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berliner Register - Rechtsgrundlage [#287744]
Datum
6. September 2023 12:41
An
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Berliner Register sind Meldestellen, die Vorfälle unterhalb der Strafbarkeit zumeist anonym aufnehmen und dokumentieren. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher juristischen Grundlage die Tätigkeiten der Berliner Register basiert. Teilen Sie mir bitte ebenfalls mit, wie verhindert wird, dass die Dokumentation und Veröffentlichung der so erhobenen Daten die Meinungsfreiheit beeinflusst und einschränkt. Bitte teilen Sie mir weiter mit, wie, angesichts der anonymen Meldungen und der fehlenden fachlichen Überprüfungen, gesichert ist, dass die gemeldeten Vorfälle auch statt gefunden haben und keine Mehrfachzählungen und -meldungen erhoben werden, wie es in der Vergangenheit scheinbar bereits geschehen ist. Des Weiteren möchte ich wissen, welche externe wissenschaftlich fundierte Qualitätsüberprüfung und Evaluation des Verfaherns eingesetzt ist. Abschließend möchte ich von Ihnen wissen, warum eine derartige Meldestelle, deren juristische Basis, Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf Meinungsfreiheit und demokratische Prozesse bislang nicht gesichert und öffentlich bekannt sind, aus Steuermitteln finanziert wird, also von SteuerzahlerInnen. Da Sie die o.g. Meldestelle Berliner Register finanzielle fördern, stehen Sie für die oben dargelegten Fragestellungen m.E. mit in der Verantwortung. werden auch aus Ihren Mitteln finanziell gefördert.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287744 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287744/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage vom 06.Se…
Von
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Betreff
Berliner Register - Rechtsgrundlage [#287744]
Datum
21. September 2023 12:26
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage vom 06.September 2023. Mit freundlichen Grüßen