Berliner Zweitwohnungsteuer und Mietendeckel (MietenWoG Bln)

Nach dem Berliner Zweitwohnungsteuergesetz bemisst sich die Zweitwohnungsteuer für Nutzer einer eigenen Eigentumswohnung z.B. als Ferienwohnung nach der "ortsüblichen Vergleichsmiete". Im umstrittenen Mietendeckel-Gesetz wird nun jedoch die Miethöhe in Berlin anders als im aktuellen Mietspiegel vorgesehen geregelt. Welche Miete ist nun für die Berechnung der Zweitwohnungsteuer zu berücksichtigen?

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  • Datum
    16. März 2020
  • Frist
    18. April 2020
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
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Betreff
Berliner Zweitwohnungsteuer und Mietendeckel (MietenWoG Bln) [#182711]
Datum
16. März 2020 10:15
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach dem Berliner Zweitwohnungsteuergesetz bemisst sich die Zweitwohnungsteuer für Nutzer einer eigenen Eigentumswohnung z.B. als Ferienwohnung nach der "ortsüblichen Vergleichsmiete". Im umstrittenen Mietendeckel-Gesetz wird nun jedoch die Miethöhe in Berlin anders als im aktuellen Mietspiegel vorgesehen geregelt. Welche Miete ist nun für die Berechnung der Zweitwohnungsteuer zu berücksichtigen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182711 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Berliner Zweitwohnungsteuer und Mietendeckel (Mi…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Berliner Zweitwohnungsteuer und Mietendeckel (MietenWoG Bln) [#182711]
Datum
5. Dezember 2020 09:47
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Berliner Zweitwohnungsteuer und Mietendeckel (MietenWoG Bln)“ vom 16.03.2020 (#182711) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 232 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182711/