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Übersicht der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages BY

Ich bitte um Zusendung einer Übersicht über die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages.

Hinsichtlich der Anspruchsberechtigung darf ich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.06.2015 (Az. BVerwG 7 C 1.14 / BVerwG 7 C 2.14) verweisen.

Bitte senden Sie mir die Antwort in elektronischer Form zu.

Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. November 2015
  • Frist
    25. Dezember 2015
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bersicht der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages BY [#12059] Antrag nach dem BayUIG/VIG …
An Bayerischer Landtag Landtagsamt Details
Von
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Betreff
bersicht der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages BY [#12059]
Datum
25. November 2015 12:56
An
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung einer Übersicht über die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages. Hinsichtlich der Anspruchsberechtigung darf ich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.06.2015 (Az. BVerwG 7 C 1.14 / BVerwG 7 C 2.14) verweisen. Bitte senden Sie mir die Antwort in elektronischer Form zu. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerischer Landtag Landtagsamt
AW: bersicht der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages BY [#12059] Sehr geehrtAntragsteller…
Von
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Betreff
AW: bersicht der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages BY [#12059]
Datum
25. November 2015 13:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass im Bayerischen Landtag kein Wissenschaftlicher Dienst eingerichtet ist. Mit freundlichen Grüßen
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