berufliche Gleichwertigkeit zum Bachelorgrad
Bitte informieren Sie: In welchem speziellen Dokument ist die berufliche Gleichwertigkeit mit dem Bachelorgrad genannt.
Siehe u.a. §13 HmbLVO-Bildung (1) 22.: “ für die Verwendung als Fachlehrerin oder Fachlehrer für sonstigen Fachunterricht ein für die Verwendung geeignetes und mit einem Bachelorgrad abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen gleichwertigen Abschluss “.
Ergebnis der Anfrage
Fakt ist, dass berufliche Qualifikationen oberhalb von ISCED 655 (SgTechniker/Meister über 880 Std) nicht im Bildungsgefüge formell und in den Schulgesetzen abgebildet sind. Damit besteht eine rechtsfreie Bildungsebene insbesondere im vollen Zugang zum beamteten gehobenen Laufbahnsystem bis A13.
Ein materielle objektiver Bildungsvergleich zwischen der beruflichen und hochschulischen Bildungsinhalten besteht nicht: Fachpraxis, Fachtheorie und notwendigen Tätigkeiten.
Daher ist dieser Sachverhalt Bestandteil der Eingabe beim Deutschen Bundestag Pet 1-20-06-2014-008102 und einem Widerspruch/Vg-Klage in Hamburg.
Information nicht vorhanden
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Datum8. Januar 2023
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11. Februar 2023
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