Berufliche Weiterbildung - Weisung 202005013

Anfrage an: Jobcenter Darmstadt

Nach meinem Wissen fördern Jobcenter Weiterbildungen auch auf Grundlage von § 81 SGB III. In der Weisung 202005013 zur Weiterbildung (https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202005013_ba146521.pdf) wird auf eine "E-Mail-Information vom 30.04.2020" verwiesen. Diese Information wurde aber nicht mit der Weisung veröffentlicht.
Bitte senden Sie mir die E-Mail-Information vom 30.04.2020 per Mail zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2020
  • Frist
    18. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
Jobcenter Darmstadt
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail an das Job…
Von
Jobcenter Darmstadt
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
16. Juni 2020 10:19
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Beantwortung per E-Mail einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach meinem Wissen fördern…
An Jobcenter Darmstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berufliche Weiterbildung - Weisung 202005013 [#189015]
Datum
16. Juni 2020 10:19
An
Jobcenter Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach meinem Wissen fördern Jobcenter Weiterbildungen auch auf Grundlage von § 81 SGB III. In der Weisung 202005013 zur Weiterbildung (https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202005013_ba146521.pdf) wird auf eine "E-Mail-Information vom 30.04.2020" verwiesen. Diese Information wurde aber nicht mit der Weisung veröffentlicht. Bitte senden Sie mir die E-Mail-Information vom 30.04.2020 per Mail zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189015/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Darmstadt
Ihre Anfrage vom 16.06.20 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie die gewünschte E-Mail Informati…
Von
Jobcenter Darmstadt
Betreff
Ihre Anfrage vom 16.06.20
Datum
17. Juni 2020 08:38
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
984,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie die gewünschte E-Mail Information vom 30.04.2020. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 16.06.20 [#189015] Sehr Antragsteller/in vielen Danke für die schnelle Übersendung der Infor…
An Jobcenter Darmstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 16.06.20 [#189015]
Datum
17. Juni 2020 12:32
An
Jobcenter Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
128,4 KB
Sehr Antragsteller/in vielen Danke für die schnelle Übersendung der Information 202004007 vom 30.04.2020. Sie behandelt ausschließlich das Thema Weiterbildung in der Pandemie (unterbrochene Maßnahmen). Meine Bitte um Zusendung von Informationen hat Ihren Ursprung in der Weisung 202005013. Sie bezieht sich auf die neuen gesetzlichen Regelungen zur Weiterbildung und klammert das Thema Pandemie ausdrücklich aus: (Unabhängig von der aktuellen Krise …). In der Weisung heißt es „Der Gesetzgeber passt deshalb die Regelungen zur Förderung der Aus- und Weiterbildung schrittweise an die aktuellen und zu erwartenden Herausforderungen an. Für das Inkrafttreten des Gesetzes sind unterschiedliche Termine vorgesehen (siehe E-Mail-Information vom 30.04.2020) .“ Die zitierte E-Mail-Information müsste deshalb von den unterschiedlichen Daten des Inkrafttretens (01.02.2020, 01.04.2020, nach Verkündung, 01.08.2020, 01.10.2020 usw.) handeln. Auch handelt es sich bei dem übersandten Dokument um eine „Information“. In der Weisung wird von „E-Mail-Information“ gesprochen. Der Unterschied zwischen diesen Formaten ergibt sich für mich aus den als Beispiel beigefügten Kopien. Die Verwechslung dürfte auf das gleiche Datum (30.04.2020) zurückzuführen sein. Ich bitte um Übersendung der E-Mail-Information. Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - e-mail-informationen.jpg - e-mail-informationen-corona.jpg - normale-informationen.jpg Anfragenr: 189015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189015/
Jobcenter Darmstadt
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail an das Job…
Von
Jobcenter Darmstadt
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
17. Juni 2020 12:32
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Beantwortung per E-Mail einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Darmstadt
E-Mailinformation Sehr geehrteAntragsteller/in unten stehend erhalten Sie die gewünschte E-Mailinformation. Mit …
Von
Jobcenter Darmstadt
Betreff
E-Mailinformation
Datum
1. Juli 2020 10:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in unten stehend erhalten Sie die gewünschte E-Mailinformation. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: E-Mailinformation [#189015] Sehr Antragsteller/in danke für Ihre schnelle und umfassende Antwort. Mit freund…
An Jobcenter Darmstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: E-Mailinformation [#189015]
Datum
1. Juli 2020 16:21
An
Jobcenter Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in danke für Ihre schnelle und umfassende Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189015/