Berufsausbildung und Grundwehrdienst

Wieviele Minderjährige haben in den Jahren 2011 bis 2021 ihren Grundwehrdienst und eine Berufsausbildung bei der Bundeswehr absolviert. Bitte teilen Sie mir ebenfalls mit wieviele hiervon diese erfolgreich absolviert haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2022
  • Frist
    9. April 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Minderjä…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berufsausbildung und Grundwehrdienst [#242611]
Datum
7. März 2022 07:30
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Minderjährige haben in den Jahren 2011 bis 2021 ihren Grundwehrdienst und eine Berufsausbildung bei der Bundeswehr absolviert. Bitte teilen Sie mir ebenfalls mit wieviele hiervon diese erfolgreich absolviert haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242611/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V98 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 7. März…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG / Berufsausbildung und Grundwehrdienst [#242611]
Datum
29. März 2022 15:20
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V98 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 7. März 2022 (s.u.) Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 07. März 2022 (Bezug). Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Aufgrund der Aussetzung der Wehrpflicht zum 01.07.2011 werden im Betrachtungszeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2021 nur die Daten von freiwillig in die Bundeswehr eingetretenen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit herangezogen. Im angefragten Zeitraum wurden insgesamt 16.220 Soldatinnen und Soldaten in einem Alter von unter 18 Jahren eingestellt. Davon haben 993 Soldatinnen und Soldaten eine Berufsausbildung im Rahmen Ihrer Dienstzeit abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre Antwort und bitte in dem Zu…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG / Berufsausbildung und Grundwehrdienst [#242611]
Datum
30. März 2022 15:03
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre Antwort und bitte in dem Zusammenhang um Entschuldigung, dass hier Grundwehrdienst und Grundausbildung verwechselt worden sind. Darf ich in Bezug auf Ihre Antwort davon ausgehen, dass die 16.220 Soldatinnen und Soldaten ihre Grundausbildung - Innere Führung, Schießen mit Handwaffen, Sanitätsdienstausbildung aller Truppen, körperliche Leistungsfähigkeit, Schutzaufgaben, ABC -Abwehr, militärische Sicherheit und Wachdienst, Formaldienst sowie allgemeine Dienste- innerhalb der ersten drei Monate absolviert haben? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242611/

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V98 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 7. März…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG / Berufsausbildung und Grundwehrdienst [#242611]
Datum
1. April 2022 14:36
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V98 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 7. März 2022 (s.u.) Sehr Antragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Nachricht vom 30.03.2022 (s.u.). Jeder militärische Werdegang beginnt grundsätzlich mit der Grundausbildung, daher können Sie die in meiner Nachricht vom 29.03.2022 angegebene Zahl auch auf die absolvierte Grundausbildung beziehen. Mit freundlichen Grüßen