Berufungsleistungszulage

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte beantworten sie mir folgende Frage:

Trifft es zu, dass beamteten Professor*innen am Fachbereich Nachrichtendienste der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung derzeit anlässlich der Ernennung regelmäßig eine Berufungsleistungszulage i.S.v. § 33 Abs. 1 Nr. 1 BBesG gewährt wird?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2023
  • Frist
    17. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
Thomas Elbel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte beantworten sie mir folgende Frage: Trifft es zu, dass beamteten P…
An Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Details
Von
Thomas Elbel
Betreff
Berufungsleistungszulage [#278966]
Datum
15. Mai 2023 19:51
An
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte beantworten sie mir folgende Frage: Trifft es zu, dass beamteten Professor*innen am Fachbereich Nachrichtendienste der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung derzeit anlässlich der Ernennung regelmäßig eine Berufungsleistungszulage i.S.v. § 33 Abs. 1 Nr. 1 BBesG gewährt wird? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Thomas Elbel Anfragenr: 278966 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278966/ Postanschrift Thomas Elbel << Adresse entfernt >>
Thomas Elbel
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berufungsleistungszulage“ vom 15.05.2023 (#278966) wurde von Ihnen…
An Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Details
Von
Thomas Elbel
Betreff
AW: Berufungsleistungszulage [#278966]
Datum
17. Juni 2023 13:38
An
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berufungsleistungszulage“ vom 15.05.2023 (#278966) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thomas Elbel
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Sehr geehrter Herr Elbel, leider ist durch ein Büroversehen ihr Antrag nicht bearbeitet worden. Das Versehen bitt…
Von
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Betreff
AW: Berufungsleistungszulage [#278966]
Datum
26. Juni 2023 10:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Elbel, leider ist durch ein Büroversehen ihr Antrag nicht bearbeitet worden. Das Versehen bitte ich ausdrücklich zu entschuldigen. Ihren Antrag werde ich nun an den Fachbereich Nachrichtendienste weiterleiten. Sie erhalten von dort entsprechende Auskunft. Mit freundlichen Grüßen

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Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Sehr geehrter Herr Elbel, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Die Gewährung von Berufungsleistungsbezügen im …
Von
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Betreff
RE: Berufungsleistungszulage [#278966]
Datum
27. Juni 2023 18:16
Status
Sehr geehrter Herr Elbel, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Die Gewährung von Berufungsleistungsbezügen im Sinne des § 33 Abs. 1 Nr. 1 BBesG bei Berufungen am FB Nachrichtendienste der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung erfolgt einzelfallabhängig unter Anlegung der in § 2 der Verordnung über Leistungsbezüge und Zulagen an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (FHBLeistBV) genannten Kriterien. Die Einzelfallentscheidung hierüber obliegt der in § 7 Abs. 3 S. 3 FHBLeistBV benannten zuständigen Stelle. Mit freundlichen Grüßen