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Beschädigungen an Stromanschlüssen auf Wochenmärkten

Anfrage an: Landeshauptstadt Kiel

Ich habe erfahren, dass es zu Beschädigungen und falscher Nutzung von Stromanschlüssen auf Wochenmärkten kam. Ich bitte Sie diese für die Jahren 2015 und 2016 zu beziffern /zu schätzen. Ich bitte außerdem darum die Anzahl solcher Beschädigung auf dem Vinetaplatz für diese beiden Jahre zu nennen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2018
  • Frist
    17. März 2018
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe erfa…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
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Betreff
Beschädigungen an Stromanschlüssen auf Wochenmärkten [#26598]
Datum
15. Februar 2018 10:08
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe erfahren, dass es zu Beschädigungen und falscher Nutzung von Stromanschlüssen auf Wochenmärkten kam. Ich bitte Sie diese für die Jahren 2015 und 2016 zu beziffern /zu schätzen. Ich bitte außerdem darum die Anzahl solcher Beschädigung auf dem Vinetaplatz für diese beiden Jahre zu nennen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Kiel
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie wie erwünscht aus unseren Akten die Listen mit den Reparatur- un…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
WG: Beschädigungen an Stromanschlüssen auf Wochenmärkten [#26598]
Datum
5. März 2018 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie wie erwünscht aus unseren Akten die Listen mit den Reparatur- und Wartungskosten für die Stromverteiler auf den Wochenmärkten. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie auch etwas über die Ursachen im Allgemeinen …
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Beschädigungen an Stromanschlüssen auf Wochenmärkten [#26598]
Datum
5. März 2018 15:53
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie auch etwas über die Ursachen im Allgemeinen sagen. Sind da auch Reparaturen dabei, die im normalen Betrieb entstehen, oder sind da allesamt Reparaturen, die durch Dritte (also nicht durch die Marktbeschicker) entstanden sind? Mir geht es darum zu erfahren, wie viele der Kosten denn nun wirklich durch Veranstalter entstanden sind, die die Anschlüsse falsch bedient hatten, oder nicht abgeschlossen hatten. Da dies seitens der Stadt ja als Argument genannt wurde, warum zwingend ein Elektromeister die Verantwortung tragen müsse. Ich gehe davon aus, dass diese Information schon ermittelt wurde, da sie ja bereits als Argument mir gegenüber seitens der Stadt genutzt wurde. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26598 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt Kiel
Sehr geehrteAntragsteller/in die Beschädigungen sind nicht alle durch Veranstaltungen und sonstige Sondernutzunge…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
AW: WG: Beschädigungen an Stromanschlüssen auf Wochenmärkten [#26598]
Datum
5. März 2018 17:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Beschädigungen sind nicht alle durch Veranstaltungen und sonstige Sondernutzungen entstanden. Das wurde damals aber nicht im Einzelnen notiert, auch weil es sich längere Zeit nur um kleinere Schäden handelte. Insofern handelte es sich um eine vollständige Auskunft aus den bei uns bestehenden Akten. Bei einem Stadtteilfest und bei einer weiteren größeren Veranstaltung im Jahr 2017 kam es zu mangelhaften Anschlüssen, die zu Personen- und hohen Sachschäden hätten führen können und nach denen die Durchführung des nächsten Wochenmarktes nur unter Einsatz eines Notdienstes am frühen Morgen möglich war. Aus diesem Grund haben wir durch das Rechtsamt prüfen lassen, ob der Anschluss durch Fachkräfte aus haftungsrechtlichen Gründen erforderlich ist oder ob die Haftung auf die Nutzer übertragen werden könnte. Das Rechtsamt teilte daraufhin mit, dass wir die Nutzung nur unter der Voraussetzung zulassen könnten, dass ein/e ausgebildete/r Elektriker/in den Anschluss vornimmt. Diese Sicherheitsbedenken und das damit verbundene Haftungsproblem bestehen demnach unabhängig davon, wie hoch der Anteil der veranstaltungsbedingten Schäden war. Eine andere Entscheidung wird es nicht geben können. Der Aufwand, im Einzelnen und im Nachhinein noch zu ermitteln, welche Schäden durch den Wochenmarkt und welche bei sonstigen Nutzungen entstanden sind, wäre daher unverhältnismäßig und unter dem Gesichtspunkt eines effizienten Personaleinsatzes nicht zu rechtfertigen. Wir freuen uns über Veranstaltungen in den Stadtteilen und haben keineswegs die Absicht, diese zu erschweren. Dem entsprechend wird bei nicht kommerziellen Veranstaltungen auf die Erhebung einer Sondernutzungsgebühr verzichtet. Es ist nicht erforderlich, dass die Veranstalter kostenpflichtig eine Elektrofirma beauftragen. Wenn es Ihnen zum Beispiel gelänge, eine Firma als Sponsor zu gewinnen, wäre dies ausreichend. Mit freundlichen Grüßen
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