Beschäftigtenzahl der Behörden im Geschäftsbereich des BMI, Ausgaben und Aufwand für die interne IT-Ausstattung, inkl. fachliche Anwendungen

Zum Stichtag 30.6.2023 für jede Bundesbehörde im Geschäftsbereich des BMI folgende Angaben:
- Name der Behörde
- Beschäftigtenzahl der Bundesbehörde
- jeweilige Zahl der Beschäftigten, die für die interne IT inkl. fachliche IT-Systeme zuständig sind
Zusätzlich erbitte ich für jede Bundesbehörde die Ausgaben für die interne IT inkl. fachliche IT-Systeme des Jahres 2022.
Gerne können Sie als Quelle bundesinterne IT-Controlling-Berichte heranziehen.
Vielen Dank!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. September 2023
  • Frist
    20. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
Heinrich Meyer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zum Stichtag 30.6.2023 für jede Bunde…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Heinrich Meyer
Betreff
Beschäftigtenzahl der Behörden im Geschäftsbereich des BMI, Ausgaben und Aufwand für die interne IT-Ausstattung, inkl. fachliche Anwendungen [#288407]
Datum
17. September 2023 13:12
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zum Stichtag 30.6.2023 für jede Bundesbehörde im Geschäftsbereich des BMI folgende Angaben: - Name der Behörde - Beschäftigtenzahl der Bundesbehörde - jeweilige Zahl der Beschäftigten, die für die interne IT inkl. fachliche IT-Systeme zuständig sind Zusätzlich erbitte ich für jede Bundesbehörde die Ausgaben für die interne IT inkl. fachliche IT-Systeme des Jahres 2022. Gerne können Sie als Quelle bundesinterne IT-Controlling-Berichte heranziehen. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heinrich Meyer Anfragenr: 288407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288407/
Mit freundlichen Grüßen Heinrich Meyer

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/28#563 Sehr geehrter Herr Meyer, die von Ihnen erbetenen Daten liegen im Bundesministerium des Innern …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Beschäftigtenzahl der Behörden im Geschäftsbereich des BMI, Ausgaben und Aufwand für die interne IT-Ausstattung, inkl. fachliche Anwendungen [#288407]#563
Datum
18. September 2023 08:17
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4.13002/28#563 Sehr geehrter Herr Meyer, die von Ihnen erbetenen Daten liegen im Bundesministerium des Innern und für Heimat nicht vor. Sollten Sie hierzu einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, bitte ich um Übersendung Ihrer Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen