Beschäftigtenzahl in den Bundesbehörden, Ausgaben und Aufwand für die interne IT-Ausstattung, inkl. fachliche Anwendungen

Zum Stichtag 30.6.2023 für jede Bundesbehörde folgende Angaben:
- Name der Behörde
- Beschäftigtenzahl der Bundesbehörde
- jeweilige Zahl der Beschäftigten, die für die interne IT inkl. fachliche IT-Systeme zuständig sind
Zusätzlich erbitte ich für jede Bundesbehörde die Ausgaben für die interne IT inkl. fachliche IT-Systeme des Jahres 2022.

Gerne können Sie als Quelle bundesinterne IT-Controlling-Berichte heranziehen.
Vielen Dank!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. September 2023
  • Frist
    13. Oktober 2023
  • 2 Follower:innen
Heinrich Meyer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zum Stichtag 30.6.2023 für jede Bunde…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Heinrich Meyer
Betreff
Beschäftigtenzahl in den Bundesbehörden, Ausgaben und Aufwand für die interne IT-Ausstattung, inkl. fachliche Anwendungen [#287960]
Datum
9. September 2023 14:38
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zum Stichtag 30.6.2023 für jede Bundesbehörde folgende Angaben: - Name der Behörde - Beschäftigtenzahl der Bundesbehörde - jeweilige Zahl der Beschäftigten, die für die interne IT inkl. fachliche IT-Systeme zuständig sind Zusätzlich erbitte ich für jede Bundesbehörde die Ausgaben für die interne IT inkl. fachliche IT-Systeme des Jahres 2022. Gerne können Sie als Quelle bundesinterne IT-Controlling-Berichte heranziehen. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heinrich Meyer Anfragenr: 287960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287960/
Mit freundlichen Grüßen Heinrich Meyer
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/28#551 Sehr geehrter Herr Meyer, die von Ihnen erbetenen Daten liegen im Bundesministerium des Innern …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Beschäftigtenzahl in den Bundesbehörden, Ausgaben und Aufwand für die interne IT-Ausstattung, inkl. fachliche Anwendungen [#287960] (29#551)
Datum
11. September 2023 12:24
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4.13002/28#551 Sehr geehrter Herr Meyer, die von Ihnen erbetenen Daten liegen im Bundesministerium des Innern und für Heimat nicht vor. Sollten Sie hierzu einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, bitte ich um Übersendung Ihrer Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen
Heinrich Meyer
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich widerspreche Ihrer Auskunft. Das BMI führt seit Jahren ein Controlling in den …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Heinrich Meyer
Betreff
AW: Beschäftigtenzahl in den Bundesbehörden, Ausgaben und Aufwand für die interne IT-Ausstattung, inkl. fachliche Anwendungen [#287960] (29#551) [#287960]
Datum
11. September 2023 21:00
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich widerspreche Ihrer Auskunft. Das BMI führt seit Jahren ein Controlling in den Bundesbehörden durch und fragt im Zusammenhang mit der IT-Konsolidierung die entsprechenden Daten ab. Daher verfügt das BMI über die entsprechenden Daten und kann sie auch auf einfache Art und Weise zusammenstellen. Ich erbitte nochmals die ursprüngliche Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Heinrich Meyer Anfragenr: 287960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287960/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/28#551 Sehr geehrter Herr Meyer, wie gestern mitgeteilt, ist für die weitere Bearbeitung Ihres Antrage…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Beschäftigtenzahl in den Bundesbehörden, Ausgaben und Aufwand für die interne IT-Ausstattung, inkl. fachliche Anwendungen [#287960] (28#551)
Datum
12. September 2023 06:45
Status
ZII4.13002/28#551 Sehr geehrter Herr Meyer, wie gestern mitgeteilt, ist für die weitere Bearbeitung Ihres Antrages die Übermittlung Ihrer Postanschrift erforderlich.. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen. Eine gebührenfreie Bearbeitung von IFG-Anfragen erfolgt bei Bearbeitungszeiten von bis zu 30 Minuten. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen