Beschaffung von Comirnaty-Covid-19-Impfstoff 2020-2023

die vollständige Korrespondenz, soweit elektronisch verfügbar (insb. E-mails), zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und den Firmen BionTech und Pfizer in Zusammenhang mit Bestellungen von Comirnaty-Impfstoffdosen ab 2020 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieses Antrags (siehe Antwort der BuReg auf Kleine Anfrage, BT-Drucks. 20/5033, S. 2, zu Fragen 3 und 4)
Den Kaufpreis dürfen Sie schwärzen, wenn Sie möchten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. März 2023
  • Frist
    3. Mai 2023
  • 2 Follower:innen
Günter Reiner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die vollständige Korrespondenz, sowei…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Günter Reiner
Betreff
Beschaffung von Comirnaty-Covid-19-Impfstoff 2020-2023 [#274281]
Datum
28. März 2023 22:37
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die vollständige Korrespondenz, soweit elektronisch verfügbar (insb. E-mails), zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und den Firmen BionTech und Pfizer in Zusammenhang mit Bestellungen von Comirnaty-Impfstoffdosen ab 2020 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieses Antrags (siehe Antwort der BuReg auf Kleine Anfrage, BT-Drucks. 20/5033, S. 2, zu Fragen 3 und 4) Den Kaufpreis dürfen Sie schwärzen, wenn Sie möchten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Günter Reiner Anfragenr: 274281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274281/ Postanschrift Günter Reiner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Günter Reiner
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Reiner, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen ü…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Beschaffung von Comirnaty-Covid-19-Impfstoff 2020-2023 [#274281]
Datum
31. März 2023 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Reiner, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Reiner, auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arbeiten mit Nac…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Beschaffung von Comirnaty-Covid-19-Impfstoff 2020-2023 [#274281]
Datum
2. Mai 2023 14:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Reiner, auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte um Verständnis, dass Ihre Anfrage nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte und muss Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] =?[geschwärzt]?[geschwärzt]?[geschwärzt]?= [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt],[geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Reiner, ich nehme Bezug auf Ihren IFG-Antrag vom 28. März 2023. Darin bitten Sie um "die …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Beschaffung von Comirnaty-Covid-19-Impfstoff 2020-2023 [#274281]
Datum
6. Juni 2023 12:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Reiner, ich nehme Bezug auf Ihren IFG-Antrag vom 28. März 2023. Darin bitten Sie um "die vollständige Korrespondenz, soweit elektronisch verfügbar (insb. E-mails), zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und den Firmen BionTech und Pfizer in Zusammenhang mit Bestellungen von Comirnaty-Impfstoffdosen ab 2020 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieses Antrags (siehe Antwort der BuReg auf Kleine Anfrage, BT-Drucks. 20/5033, S. 2, zu Fragen 3 und 4)". Da der von Ihnen geltend gemachte Auskunftsanspruch die Belange Dritter, mithin der Firma BioNTech und der Firma Pfizer berührt, deren schutzwürdige Interessen betroffen sein könnten, sind wir gem. § 8 Absatz 1 IFG verpflichtet, den Dritten schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie Ihren Antrag begründen (§ 7 Absatz 1 Satz 3 IFG), damit eine Interessenabwägung vorgenommen werden kann. Ich bitte Sie, mir diese Begründung zukommen zu lassen. Zudem haben Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an behördenexterne Dritte widersprochen. Im Rahmen einer Drittbeteiligung nach § 8 Absatz 1 IFG ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers der Dritte über die Identität des Antragstellers zu unterrichten, bevor er über seine Zustimmung zur Freigabe seiner personenbezogenen Daten oder seiner Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse entscheidet (vgl. BT-Drucks. 15/4493, S. 14.). Der Vorgang kann daher nur weiter bearbeitet werden, wenn Sie der Offenlegung Ihrer Identität gegenüber der Firma BioNTech und der Firma Pfizer zustimmen. Gleichzeitig möchte ich darüber informieren, dass für die Bearbeitung Ihres Antrages Gebühren entstehen werden. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen sowie für die Durchführung der Drittbeteiligungen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf vier Stunden und für Angehörige des gehobenen Dienstes auf 0,5 Stunden. Es würde somit eine Gebühr über 262,50 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen