Beschaffung von Information von Stromnetz Hamburg GmbH

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Guten Tag,

ich möchte Sie um Unterstützung bitten.

Die Fa. Stromnetz Hamburg GmbH fällt als juristische Person des Privatrechts, aufgrund der Beauftragung zur Daseinsvorsorge, unter das Hamburgische Transparenzgesetz.
Ich möchte Sie bitten, mich darin zu unterstützen das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Hamburg mit dem Aktenzeichen 4 Sa 63/20 in anonymisierter Form von SNH zu erhalten.
Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) bezieht sich bei seinen Entscheidungen auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichtes Hamburg mit dem Aktenzeichen 4 Sa 63/20, das von SNH als „geheim“ eingestuft wurde. SNH bestreitet die informationspflichtige Stelle gemäß HmbTG zu sein, obwohl das Urteil dort vorliegt und verweigert die Herausgabe.
SNH hat in diesem Zusammenhang an das Landesarbeitsgericht verwiesen, dort steht das Az. in den Archiven jedoch nicht zur Verfügung. Ansonsten wird auf die Einschaltung eines Rechtsanwaltes zur Beschaffung des Urteils verwiesen. Diese verweise halte ich für eine unnötige Erschwernis, die nur zum Ziel haben, mein Informationsbedürfnis zu unterlaufen.
Ich hatte die Herausgabe des Dokuments in anonymisierte Form gebeten. SNH behauptet dies sei nicht möglich, da nicht gänzlich auszuschließen sei, dass der Kläger identifiziert werden könnten. Ich halte diese Begründung für vorgeschoben.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Oktober 2023
  • Frist
    18. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie um Unterstützu…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschaffung von Information von Stromnetz Hamburg GmbH [#290217]
Datum
15. Oktober 2023 11:33
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie um Unterstützung bitten. Die Fa. Stromnetz Hamburg GmbH fällt als juristische Person des Privatrechts, aufgrund der Beauftragung zur Daseinsvorsorge, unter das Hamburgische Transparenzgesetz. Ich möchte Sie bitten, mich darin zu unterstützen das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Hamburg mit dem Aktenzeichen 4 Sa 63/20 in anonymisierter Form von SNH zu erhalten. Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) bezieht sich bei seinen Entscheidungen auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichtes Hamburg mit dem Aktenzeichen 4 Sa 63/20, das von SNH als „geheim“ eingestuft wurde. SNH bestreitet die informationspflichtige Stelle gemäß HmbTG zu sein, obwohl das Urteil dort vorliegt und verweigert die Herausgabe. SNH hat in diesem Zusammenhang an das Landesarbeitsgericht verwiesen, dort steht das Az. in den Archiven jedoch nicht zur Verfügung. Ansonsten wird auf die Einschaltung eines Rechtsanwaltes zur Beschaffung des Urteils verwiesen. Diese verweise halte ich für eine unnötige Erschwernis, die nur zum Ziel haben, mein Informationsbedürfnis zu unterlaufen. Ich hatte die Herausgabe des Dokuments in anonymisierte Form gebeten. SNH behauptet dies sei nicht möglich, da nicht gänzlich auszuschließen sei, dass der Kläger identifiziert werden könnten. Ich halte diese Begründung für vorgeschoben. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290217/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Az.: J3/02.04-2844/2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail vom 15.10.2023 ist bei uns eingegang…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Beschaffung von Information von Stromnetz Hamburg GmbH
Datum
10. November 2023 10:40
Status
Warte auf Antwort
Az.: J3/02.04-2844/2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail vom 15.10.2023 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen J3/02.04-2844/2023 bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Behörde an. Sie haben mitgeteilt, dass Sie bei der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) Zugang zu einem mit Aktenzeichen bezeichneten Urteil des LAG Hamburg beantragt haben. Dies hat SNH aber abgelehnt, da das Urteil "geheim" sei. Um hier eine Rechtseinschätzung abgeben zu können, bitte ich Sie, mir Ihren Schriftverkehr mit SNH zu überlassen. Haben Sie ggf. auch bereits beim LAG Hamburg versucht, eine Abschrift des Urteils zu erhalten? Mit freundlichen Grüßen