Beschaffung von "Sonderwagen 5"

Die „Sonderwagen 4“ (SW 4) der Polizeien von Bund und Ländern werden durch „Sonderwagen 5“ ersetzt. Das Bundesministerium des Innern beschafft für Bundesbehörden 10 und für Landesbereitschaftspolizeien 55 Stück. Die Fahrzeuge werden als Begleitfahrzeuge den Wasserwerferstaffeln zugeordnet. Die Landespolizeien sollen außerdem weitere SW 5 in eigener Verantwortung beschaffen.

Wie viele „Sonderwagen 5“ werden durch das Bundesministerium des Innern bzw. den Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder beschafft und wann soll die Auslieferung erfolgen?
Wie viele „Sonderwagen 5“ kauft das Bundesland in eigener Verantwortung?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Januar 2020
  • Frist
    11. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die „Sonderwagen 4…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschaffung von "Sonderwagen 5" [#173621]
Datum
8. Januar 2020 10:18
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die „Sonderwagen 4“ (SW 4) der Polizeien von Bund und Ländern werden durch „Sonderwagen 5“ ersetzt. Das Bundesministerium des Innern beschafft für Bundesbehörden 10 und für Landesbereitschaftspolizeien 55 Stück. Die Fahrzeuge werden als Begleitfahrzeuge den Wasserwerferstaffeln zugeordnet. Die Landespolizeien sollen außerdem weitere SW 5 in eigener Verantwortung beschaffen. Wie viele „Sonderwagen 5“ werden durch das Bundesministerium des Innern bzw. den Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder beschafft und wann soll die Auslieferung erfolgen? Wie viele „Sonderwagen 5“ kauft das Bundesland in eigener Verantwortung?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173621
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail, die zuständigkeitshalber an die Stabsstelle Kommunikatio…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Beschaffung von "Sonderwagen 5" [#173621]
Datum
8. Januar 2020 14:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail, die zuständigkeitshalber an die Stabsstelle Kommunikation der Polizei Sachsen in der Abteilung 3 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Landespolizeipräsidium – im Sächsischen Staatsministerium des Innern weitergeleitet wurde. Leider können wir als Polizei Sachsen keine Auskunft zu Ihren aufgeworfenen Fragen erteilen. Eine Auskunft über Sonderfahrzeuge der Polizei geben wir grundsätzlich aus einsatz-taktischen Gründen nicht heraus. Des Weiteren kann die Polizei Sachsen keine Einordnung treffen, da die Federführung hier beim Bundesministerium des Innern liegt. Mit freundlichen Grüßen