Beschaffungskosten von Fachliteratur

Anfrage an: Amtsgericht Coesfeld

Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften.

Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Juni 2023
  • Frist
    22. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ei…
An Amtsgericht Coesfeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281617]
Datum
20. Juni 2023 14:46
An
Amtsgericht Coesfeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften. Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281617/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Coesfeld
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Amtsgericht Coesfeld
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. Juni 2023 14:48
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Amtsgericht Coesfeld
Hinweis zu Ihrer E-Mail an das Amtsgericht Coesfeld Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. D…
Von
Amtsgericht Coesfeld
Betreff
Hinweis zu Ihrer E-Mail an das Amtsgericht Coesfeld
Datum
20. Juni 2023 14:48
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Amtsgericht Coesfeld eine E-Mail gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Eine Bearbeitung solcher elektronischer Post erfolgt nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Amtsgericht Coesfeld
Sehr << Antragsteller:in >> in o. g. Angelegenheit liegt mir Ihre Email vom 20.06.2023 zur Bearbeitun…
Von
Amtsgericht Coesfeld
Betreff
AW: Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281617]
Datum
19. Juli 2023 14:51
Status
Sehr << Antragsteller:in >> in o. g. Angelegenheit liegt mir Ihre Email vom 20.06.2023 zur Bearbeitung vor. Leider sehe ich mich außerstande Ihnen die begehrten Informationen zur Verfügung zu stellen. Soweit Sie Informationen zu den Ausgaben für den „Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften“ begehren, liegen mir die erforderlichen Informationen im Sinne des § 3 S.1 IFG NRW nicht vor, da der Zugang zentral über das Justizintranet zur Verfügung gestellt wird. Insofern ist auch ein Informationsanspruch im Sinne des § 4 Abs. 1 IFG NRW nicht gegeben. Soweit Sie Informationen in Form einer Auflistung zu den Ausgaben des Gerichts jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur und Gesetzestexte einschließlich einer Aufschlüsselung dieser Kategorien nach Verlagen/Anbietern begehren, liegt eine solche Auflistung hier ebenfalls nicht vor, so dass ein Informationsanspruch im Sinne des § 4 Abs. 1 IFG NRW nicht besteht. 3. Ich erlaube mir den Hinweis Sie auf die geplanten Ausgaben der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen – veröffentlicht im Haushaltsplan mit dem Titel 511 01 – unter anderem für Bücher und Zeitschriften beispielsweise für das Jahr 2022 in Höhe von 10.080.200,00 EUR (Weblink: https://www.landtag.nrw.de/web/WWW/haushalt/cd-fm-0821/daten/pdf/2022/gesamt_2022.pdf, Seite 757 und Hinweis Seite 758 a.E.) und die darüber hinaus bestehenden und von diesen Hausmitteln noch nicht erfassten Aus- und Fortbildungs-unterlagen (z.B. justizinterne Handbücher, Skripten, Schulungs-unterlagen, u.ä.) hinzuweisen, welche den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz in Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines vielfältigen Angebots zur Verfügung gestellt werden. Soweit Sie einen formell ablehnenden Bescheid begehren, bitte ich Sie mir binnen 2 Wochen eine Postanschrift mitzuteilen, unter der dieser Bescheid zugestellt werden kann. Soweit ich binnen der vorgenannten Frist keine gegenteilige Nachricht erhalte, gehe ich davon aus, dass der Antrag werde nicht weiterverfolgt wird. Mit freundlichen Grüßen