Beschaffungskosten von Fachliteratur

Anfrage an: Amtsgericht Duisburg

Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften.

Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Juni 2023
  • Frist
    22. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ei…
An Amtsgericht Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281643]
Datum
20. Juni 2023 14:46
An
Amtsgericht Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften. Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281643/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Duisburg
Eingangsbestätigung - Amtsgericht Duisburg Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (au…
Von
Amtsgericht Duisburg
Betreff
Eingangsbestätigung - Amtsgericht Duisburg
Datum
20. Juni 2023 14:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Amtsgericht Duisburg gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Duisburg
Eingabewesen;Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW);1402E-3598 1402…
Von
Amtsgericht Duisburg
Betreff
Eingabewesen;Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW);1402E-3598
Datum
22. Juni 2023 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
1402 E - 3598 Eingabewesen Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre E-Mail vom 20.06.2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr vorgenannter Antrag ist in meinem Haus am 20.06.2023 eingegangen und wurde mir heute vorgelegt. Die Angelegenheit hat bei mir das vorgenannte Geschäftszeichen erhalten. Ein Antrag durch eine natürliche Person auf Gewährung eines Informationszugangs nach dem IFG NRW setzt zunächst die Angabe des vollständigen Namens sowie der (ladungsfähigen) Anschrift des Antragstellers voraus. Ohne diese Angaben vermag ein Verwaltungsverfahren nicht wirksam in Gang gebracht zu werden. So muss die Behörde u.a. in der Lage sein, die Handlungsfähigkeit des Antragstellers im Sinne von § 12 VwVfG NRW zu überprüfen. Dies erfordert es grundsätzlich, den Antragsteller mit dem vollständigen Namen, der Adresse und in Zweifelsfällen auch mit dem Geburtsdatum oder weiteren Angaben zu kennen. Ohne diese Angaben könnte zudem ein etwaiger ablehnender Bescheid nach § 5 Abs. 2 S. 3 IFG NRW nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 37 VwVfG NRW erlassen werden (vgl. auch OVG Saarlouis, Urteil vom 20.02.2017, Az. 2 A 34/16). Aus diesem Grund bitte ich Sie zunächst, Ihre persönlichen Angaben nebst (ladungsfähiger) Anschrift mitzuteilen. Allein eine E-Mail-Adresse erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Sodann werde ich Ihre Anfrage prüfen. Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Duisburg
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Der Direktor des Amtsgericht…
Von
Amtsgericht Duisburg
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
14. Juli 2023 14:39
Status
Der Direktor des Amtsgerichts Krefeld Krefeld, 14.07.2023 153 - 1 Herr Batzke, -264 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Sehr << Antragsteller:in >> mir liegt Ihre über die Seite "Frag den Staat" übermittelte Anfrage vom 20.06.2023 vor. Zunächst muss ich Sie darum bitten mir eine postalische Anschrift binnen einer Frist von 2 Wochen mitzuteilen, damit es mir ermöglicht wird ggfs. förmliche Bescheide in einer rechtlich zulässigen Form zu übermitteln. Sofern mir diese benötigten Angaben nicht vorliegen sollten bzw. nicht mitgeteilt wurde, dass die Mitteilung eines längeren Zeitraumes bedarf, gehe ich davon aus, dass das Auskunftsverlangen nicht weiterverfolgt wird. Ohne genauere rechtliche Prüfung kann ich Ihnen aber bereits jetzt schon mitteilen, dass hier keine Informationen zu Kosten der online-Zugänge für Rechtsdatenbanken vorliegen, da insoweit nicht die einzelnen Gerichte tätig werden, sondern zentrale vertragliche Regelungen getroffen sind. Ebenso existiert hier keine Auflistung zu den Ausgaben des Gerichts für Gesetzestexte, Kommentare und Ähnliches, insbesondere auch nicht in der von Ihnen gewünschten Form, weswegen ich - ohne abschließende Prüfung - davon ausgehe, dass ein Informationsanspruch nach § 4 Abs. 1 IFG-NRW nicht gegeben ist. Hinsichtlich der Ausgaben der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen für Bücher und Zeitschriften möchte ich Sie auf den Haushaltsplan mit dem Titel 511 01 hinweisen, aus dem sich die Gesamtausgaben ergeben. Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Duisburg
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mit freundlichen Grüßen
Von
Amtsgericht Duisburg
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
8. August 2023 09:13
Status
Mit freundlichen Grüßen

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Amtsgericht Duisburg
Zugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr << Antragsteller:in >> Sie werden gebeten, eine Post…
Von
Amtsgericht Duisburg
Betreff
Zugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
23. August 2023 07:52
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Sie werden gebeten, eine Postanschrift bis zum 20.09.2023 mitzuteilen. Andernfalls gehe ich davon aus, dass der Antrag vom 20.06.23 nicht weiter verfolgt wird. Mit freundlichen Grüßen