Beschaffungskosten von Fachliteratur

Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften.

Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Juni 2023
  • Frist
    22. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung der Ausgaben des G…
An Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281701]
Datum
20. Juni 2023 14:46
An
Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften. Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281701/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen
Sehr << Antragsteller:in >> Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute …
Von
Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen
Betreff
AW: Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281701]
Datum
25. Juli 2023 16:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften, aufgeschlüsselt nach Verlagen bzw. Anbietern, können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen. Denn die gewünschte Zusammenstellung ist hier nicht vorhanden. Die notwendigen Informationen müssten erst recherchiert und zusammengestellt werden. Dies wäre mit erheblichem, unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. Darüber hinaus ist ein berechtigtes Interesse nicht glaubhaft dargelegt im Sinne von Art. 39 Abs. 1 BayDSG. Die zitierten Vorschriften des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes und des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation sind auf die begehrten Informationen über die Kosten der Beschaffung von Fachliteratur durch das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen nicht anwendbar. Mit freundlichen Grüßen