Beschaffungskosten von Fachliteratur

Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften.

Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Juni 2023
  • Frist
    22. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ei…
An Amtsgericht Gelsenkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281706]
Datum
20. Juni 2023 14:46
An
Amtsgericht Gelsenkirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften. Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281706/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Gelsenkirchen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Amtsgericht Gelsenkirchen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. Juni 2023 14:49
Status
Warte auf Antwort

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Amtsgericht Gelsenkirchen
Der Direktor des Amtsgerichts Gelsenkirchen 15 - 1. 257 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestäti…
Von
Amtsgericht Gelsenkirchen
Betreff
Beschaffungskosten von Fachliteratur
Datum
26. Juni 2023 11:32
Status
image001.png
9,7 KB


Der Direktor des Amtsgerichts Gelsenkirchen 15 - 1. 257 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrag nach dem IFG NRW. Eine erste Vorabprüfung hat vergeben, dass Ihrem Antrag nicht vollständig entsprochen werden kann. Gemäß § 5 Absatz II Satz 3 IFG NRW ist die Beschränkung des beantragten Zugangs zu einer Information schriftlich (nicht per E-Mail) zu übermitteln. Aus diesem Grund werden Sie gebeten, eine vollständige postalische Anschrift mitzuteilen. Ich darf Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass gemäß Ziffer 1.3.2 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) für die Bearbeitung Ihres Antrags eine Gebühr in Höhe von bis zu 500,- Euro fällig wird. Die konkrete Höhe der Gebühr richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand der Informationsbeschaffung, der zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden kann. Sollte ich bis zum 11.07.2023 keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, sehe ich Ihren Antrag als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen