Beschaffungskosten von Fachliteratur

Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften.

Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Juni 2023
  • Frist
    22. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ei…
An Amtsgericht Gronau (Westf.) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281726]
Datum
20. Juni 2023 14:46
An
Amtsgericht Gronau (Westf.)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften. Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281726/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Gronau (Westf.)
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Amtsgericht Gronau (Westf.)
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. Juni 2023 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Amtsgericht Gronau (Westf.)
Der Direktor des Amtsgerichts                                                     Gronau, 14.07.2023 141 - 19.1   …
Von
Amtsgericht Gronau (Westf.)
Betreff
AW: Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281726]
Datum
14. Juli 2023 12:04
Status
Der Direktor des Amtsgerichts                                                     Gronau, 14.07.2023 141 - 19.1                                                                                     Bearbeiterin: Frau Krieger Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre untenstehende Anfrage wird Folgendes mitgeteilt: 1. Soweit von Ihnen Informationen zu den Ausgaben für den "Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften" begehrt werden, liegen mir keine entsprechenden Informationen vor, da der Zugang zentral über das Justizintranet zur Verfügung gestellt wird. Insofern sind Informationen im Sinne des § 3 s. 1 IFG NRW nicht vorhanden und damit auch kein Informationsanspruch im Sinne des § 4 Abs. 1 IFG NRW gegeben. 2. Soweit von Ihnen Informationen in Form einer Auflistung zu den Ausgaben des Gerichts jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur und Gesetzestexte begehrt werden, liegt mir so eine Auflistung nicht vor. Auch insoweit besteht daher kein Informationsanspruch im Sinne des § 4 Abs. 1 IFG NRW. Gleichwohl können Sie die geplanten Ausgaben der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen dem veröffentlichen Haushaltsplan unter https://www.landtag.nrw.de/web/WWW/haushalt/cd-fm-0821/daten/pdf/2022/gesamt_2022.pdf, Seite 757 und Hinweis Seite 758 einsehen. Mit freundlichen Grüßen