Beschaffungskosten von Fachliteratur

Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften.

Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    20. Juni 2023
  • Frist
    22. Juli 2023
  • Kosten dieser Information:
    165,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung der Ausgaben des G…
An Amtsgericht Grünstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281728]
Datum
20. Juni 2023 14:46
An
Amtsgericht Grünstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften. Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281728 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281728/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amtsgericht Grünstadt
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihren Antrag nach dem LTranspG vom 20.06.2023 weise ich…
Von
Amtsgericht Grünstadt
Betreff
AW: [EXTERN] Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281728]
Datum
28. Juni 2023 14:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihren Antrag nach dem LTranspG vom 20.06.2023 weise ich zunächst darauf hin, dass ein Informationsantrag nach § 11 Abs. 2 Satz 1 LTranspG die Identität des Antragstellers erkennen lassen muss. Dieses Erfordernis ist von Ihnen bislang nicht erfüllt. Dafür genügt bei einem elektronischen Antrag die bloße E-Mail-Adresse nicht. Vielmehr ist neben der Angabe des Namens des Antragstellers zumindest auch diejenige der Anschrift erforderlich. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine einfache Anfrage handelt. Der erforderliche Verwaltungsaufwand ist gem. Ziff. 24.1 VV-LTranspG i. V. m. Nr. 1 des AllgGebVerzV RP 2007 mit 55,- € pro Stunde anzusetzen. Wieviel Zeit für die Bearbeitung der Anfrage erforderlich sein wird, lässt sich momentan nur schwer abschätzen, dürfte aber 3 Stunden nicht unterschreiten, so dass um Einzahlung eines Gebührenvorschusses von 165,- € unter der Referenz „1 E - 8/23“ auf das Konto DE49 5451 0067 0022 8196 73 gebeten wird. Eine genaue Abrechnung erfolgt nach Abschluss des Vorgangs. Für eine evtl. Rückerstattung wird auch um Angabe Ihrer Bankverbindung gebeten. Mit freundlichen Grüßen