Beschaffungskosten von Fachliteratur

Anfrage an: Amtsgericht Hagen

Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften.

Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Juni 2023
  • Frist
    22. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ei…
An Amtsgericht Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281736]
Datum
20. Juni 2023 14:46
An
Amtsgericht Hagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften. Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281736 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281736/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Hagen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Amtsgericht Hagen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. Juni 2023 14:50
Status
Warte auf Antwort

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Amtsgericht Hagen
Ihr Antrag nach dem IFG NRW, UIG NRW, VIGm vom 20.06.2023 Der Direktor des Amtsgerichts Hagen …
Von
Amtsgericht Hagen
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG NRW, UIG NRW, VIGm vom 20.06.2023
Datum
23. Juni 2023 12:10
Status
Der Direktor des Amtsgerichts Hagen 23.06.2023 141 – 13 – 37 (HH) Tel.: 985 – 563 Ihr Antrag nach dem IFG NRW, UIG NRW, VIGm vom 20.06.2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr obiger Antrag liegt mir vor. Da Ihr Antrag der Abstimmung mit übergeordneten Dienststellen bedarf, weise ich bereits jetzt darauf hin, dass die von Ihnen gesetzte Monatsfrist nicht einzuhalten sein wird. Zugleich weise ich darauf hin, dass mir die erforderlichen Daten nicht in der von Ihnen geforderten Form vorliegen. Für einen Teil der Jahre wird sich nur die Gesamtsumme der Ausgaben ermitteln lassen, für andere Jahre liegen mir Daten für die drei Bereiche Ergänzungslieferungen, Neuanschaffungen und Zeitungen/Gesetz- und Verordnungsblätter vor. Da die Aufbereitung dieser Daten aufwändig ist, beabsichtige ich hierfür eine Gebühr nach Nr. 1.2 der Anlage zur VerwGebO IFG (10 – 500 €) zu erheben. Deshalb und weil aus dem vorher Gesagten Ihr Antrag zumindest teilweise zurückzuweisen sein wird, bitte ich um Mitteilung Ihrer ladungsfähigen Anschrift. Zuvor soll hier nichts weiter veranlasst werden. Mit freundlichen Grüßen