Beschaffungskosten von Fachliteratur

Anfrage an: Amtsgericht Konstanz

Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften.

Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juni 2023
  • Frist
    22. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung der Ausgaben des G…
An Amtsgericht Konstanz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281813]
Datum
20. Juni 2023 14:46
An
Amtsgericht Konstanz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften. Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281813/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amtsgericht Konstanz
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage erteile ich folgende Auskunft: Beim Amtsgericht Konstan…
Von
Amtsgericht Konstanz
Betreff
AW: EXTERN: Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281813]
Datum
26. Juni 2023 18:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage erteile ich folgende Auskunft: Beim Amtsgericht Konstanz fallen nur Kosten für Fachliteratur in Papierform an. Die entsprechenden Daten liegen nicht in aufgeschlüsselter Form, also etwa getrennt nach Gesetzeskommentaren, Gesetzestexten, sonstige Fachliteratur u.ä. und unter Ausweisung des jeweiligen Verlages bzw. Anbieters vor, sodass die Auskunft nur in zusammengefasster Form für die jeweiligen Kalenderjahre erteilt werden kann. Eine weitergehende Aufschlüsselung würde es erforderlich machen, sämtliche Einzelbelege aus den erfragten Jahren zu sichten und zusammenzustellen, was einen unverhältnismäßig großen Aufwand verursachen würde (§ 9 Abs.3 Nr.3 LIFG). Informationen zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften können von hier aus nicht erteilt werden, da solche hier nicht vorhanden sind. Das Amtsgericht Konstanz ist für die Ausstattung von juristischen Fachdatenbanken nicht zuständig und verfügt deshalb zu diesem Bereich über keine eigenen Kenntnisse. Die Zuständigkeit für diesen Bereich liegt beim Ministerium der Justiz und für Migration. Folgende Ausgaben für juristische Fachliteratur sind beim Amtsgericht Konstanz in den angefragten Jahren angefallen: 2010: 12.259,43 € 2011: 13.582,64 € 2012: 11.841,32 € 2013: 14.510,01 € 2014: 11.380,25 € 2015: 13.881,13 € 2016: 9.067,59 € 2017: 9.579,53 € 2018: 11.144,25 € 2019: 9.805,51 € 2020: 7.293,85 € 2021: 6.687,05 € 2022: 5.533,95 €. Mit freundlichen Grüßen