Beschaffungskosten von Fachliteratur

Anfrage an: Amtsgericht Kronach

Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften.

Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Juni 2023
  • Frist
    22. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung der Ausgaben des G…
An Amtsgericht Kronach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281820]
Datum
20. Juni 2023 14:46
An
Amtsgericht Kronach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften. Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281820 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281820/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amtsgericht Kronach
Sehr << Antragsteller:in >> in Beantwortung Ihrer nachstehenden Anfrage teile ich folgendes mit: 1.…
Von
Amtsgericht Kronach
Betreff
AW: Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281820]
Datum
19. Juli 2023 13:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in Beantwortung Ihrer nachstehenden Anfrage teile ich folgendes mit: 1. Für eine Auskunftserteilung auch im Hinblick auf Kosten nach Art. 39 Abs. 5 BayDSG muss die Identität des Antragstellers zweifelsfrei geklärt sein. 2. Die begehrte Auskunft zu den Beschaffungskosten von Fachliteratur nach § 39 Abs. 1 BayDG setzt die glaubhafte Darlegung eines berechtigten, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichteten Interesses voraus und ohne die Darlegung eines solchen Interesses kann eine Antwort nicht erfolgen. 3. Für die von Ihnen erbetenen Daten ist ein Zusammenhang mit den angeführten Vorschriften Art. 3 Abs. 1 BayUIG und § 2 Abs. 1 VIG nicht erkennbar. Eine weitere Sachbearbeitung kann nur dann erfolgen, wenn die unter vorstehenden Ziffern 1. und 2. genannten erforderlichen Daten nachgereicht werden. Mit freundlichen Grüßen