Beschaffungskosten von Fachliteratur

Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften.

Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Juni 2023
  • Frist
    22. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung der Ausgaben des G…
An Amtsgericht Lichtenfels Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281846]
Datum
20. Juni 2023 14:46
An
Amtsgericht Lichtenfels
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften. Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281846/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amtsgericht Lichtenfels
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer Anfrage vom 20.06.2023 bitten Sie um eine Auflistung der Ausgabe…
Von
Amtsgericht Lichtenfels
Betreff
AW: Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281846]
Datum
3. August 2023 10:42
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer Anfrage vom 20.06.2023 bitten Sie um eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften, aufgeschlüsselt nach Verlagen bzw. Anbieter/innen jeweils für die oben genannten Kategorien, falls die Daten dafür vorliegen. Soweit sie das Auskunftsersuchen auf Art. 3 Abs. 1 BayUIG und auf § 2 Abs. 1 VIG stützen, sind diese nicht einschlägig. Ein Anspruch auf Auskunft nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG besteht nur dann, wenn ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichteten Interesse glaubhaft dargelegt wird. Dies ist bislang nicht geschehen. Zudem muss Ihre Identität zweifelsfrei geklärt sein. Stellen Sie daher Ihre Anfrage schriftlich, mit Unterschrift und unter Beifügung einer Kopie des Personalausweises. Sofern Sie aus Datenschutzgründen Schwärzungen an der Kopie erstellen wollen, achten Sie bitte darauf, dass • Name, • Vorname, • Geburtsdatum, • Wohnanschrift und • Unterschrift nicht geschwärzt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für eine Auskunft in jedem Fall schon aus haushaltsrechtlichen Gründen Kosten erhoben werden müssen. Für die Herstellung und elektronische Überlassung von Kopien von Unterlagen aus Behördenakten würden nach Ziff. 1.III.0/1.2.1.2. Kostenverzeichnis (KvZ) 7,50 EUR pro übermittelte Datei anfallen. Ich bitte daher um ausdrückliche Bestätigung, dass Sie unter diesen kostenrechtlichen Rahmenbedingungen an Ihrem Auskunftsbegehren festhalten. Mit freundlichen Grüßen