Beschaffungskosten von Fachliteratur

Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften.

Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Juni 2023
  • Frist
    22. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ei…
An Amtsgericht Lüdinghausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281859]
Datum
20. Juni 2023 14:46
An
Amtsgericht Lüdinghausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften. Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281859/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Lüdinghausen
Hinweis zu Ihrer E-Mail an das AG Lüdinghausen Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese…
Von
Amtsgericht Lüdinghausen
Betreff
Hinweis zu Ihrer E-Mail an das AG Lüdinghausen
Datum
20. Juni 2023 14:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Amtsgericht (Lüdinghausen) gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Amtsgericht Lüdinghausen
Ihre Anfrage vom 20.06.2023 Az.: 15 - 1.33-55 Sehr << Antragsteller:in >> aus gerichtsinternen Gründ…
Von
Amtsgericht Lüdinghausen
Betreff
Ihre Anfrage vom 20.06.2023
Datum
17. Juli 2023 18:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: 15 - 1.33-55 Sehr << Antragsteller:in >> aus gerichtsinternen Gründen komme ich leider erst heute dazu, Ihnen auf Ihre E-Mail vom 20.06.2023 zu antworten. Ich habe Ihre Anfrage nunmehr geprüft und mich erkundigt, welche der von Ihnen gewünschten Informationen beim Amtsgericht Lüdinghausen vorhanden sind. Leider liegen die begehrten Informationen hier nicht vor. Informationen zu Ausgaben für Zugänge zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften sind nicht vorhanden, weil der Zugang zentral über das Justizintranet dem hiesigen Gericht zur Verfügung gestellt wird. Informationen zu Ausgaben für jeweils Gesetzeskommentare, übrige Fachliteratur und Gesetzestexte - aufgeschlüsselt nach Verlagen und Anbietern - liegen hier gleichfalls nicht vor, da diese Einzelkategorien nicht erfasst werden. Aus den vorgenannten Gründen kann Ihrem Begehren auf Information daher nicht entsprochen werden. Da Ihrer E-Mail keine Postanschrift für einen förmlichen Bescheid entnommen werden konnte, wird mit dieser E-Mail auf Ihre Anfrage geantwortet. Sollten Sie einen förmlichen ablehnenden Bescheid begehren, wird ggfs. um Mitteilung Ihrer Postanschrift binnen drei Wochen gebeten. Nach Ablauf der Frist wird hier davon ausgegangen, dass Sie Ihren Antrag nicht weiter verfolgen. Mit freundlichen Grüßen