Beschaffungskosten von Fachliteratur

Anfrage an: Amtsgericht Magdeburg

Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften.

Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Juni 2023
  • Frist
    22. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung der A…
An Amtsgericht Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281867]
Datum
20. Juni 2023 14:46
An
Amtsgericht Magdeburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften. Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281867/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Magdeburg
Guten Tag! Soweit Sie Literaturbeschaffung auch für den Zugriff über Online Datenbanken meinen, ist das Oberlande…
Von
Amtsgericht Magdeburg
Betreff
AW: [EXTERN] Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281867]
Datum
28. Juni 2023 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag! Soweit Sie Literaturbeschaffung auch für den Zugriff über Online Datenbanken meinen, ist das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt zuständig. Für die Buchbeschaffung ist im Justizzentrum Magdeburg zentral das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zuständig. Ich habe Ihre Anfrage weitergeleitet. Gruß

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Amtsgericht Magdeburg
Ihre Anfrage Nr. 281867 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 20. Juni 2023 haben Sie an das Amt…
Von
Amtsgericht Magdeburg
Betreff
Ihre Anfrage Nr. 281867
Datum
6. Juli 2023 13:42
Status
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 20. Juni 2023 haben Sie an das Amtsgericht Magdeburg ein Auskunftsersuchen betreffend die Ausgaben des Amtsgerichts für juristische Fachliteratur und den Zugang zu juristischen Online-Datenbanken in der Zeit von 2010 bis heute gerichtet. Das Amtsgericht hat Ihr Ersuchen zuständigkeitshalber an das Oberverwaltungsgericht Magdeburg weitergleitet. Zu Ihrer Anfrage weise ich auf Folgendes hin: Das Amtsgericht Magdeburg ist im Justizzentrum Magdeburg untergebracht und teilt sich mit den weiteren im Zentrum ansässigen Justizbehörden (Oberverwaltungsgericht, Verwaltungsgericht, Arbeitsgericht, Sozialgericht, Staatsanwaltschaft) eine gemeinsame Bibliothek. Für die Ausstattung der Bibliothek mit juristischer Literatur (Bücher, Zeitschriften, lose Blattwerke usw.) und dem damit zusammenhängenden Nebenbedarf (z. B. Buchbindearbeiten) wird dem Oberverwaltungsgericht als mittelverwaltender Stelle jährlich ein Globalbetrag zugewiesen, der entsprechend dem Bedarf aller ansässigen Justizbehörden im betreffenden Jahr verausgabt wird. Eine Binnenaufteilung auf die einzelnen Justizbehörden erfolgt dabei nicht. Ebenso wenig werden die Ausgaben kategorisiert (Zeitschriften, Bücher usw.) oder die Verlage oder Anbieter registriert. Insoweit vermag ich Ihrem Auskunftsersuchen nicht nachzukommen. Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Ansonsten betrachte ich Ihren Antrag als erledigt. Im Hinblick auf die begehrte Auskunft über die Ausgaben für den Zugang zu juristischen Online-Datenbanken ist das Oberlandesgericht Naumburg die zuständige Stelle, an das Ihr Antrag meines Wissens bereits vom Amtsgericht Magdeburg weitergeleitet worden ist. Mit freundlichen Grüßen