Beschaffungskosten von Fachliteratur

Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften.

Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Juni 2023
  • Frist
    22. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ei…
An Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281896]
Datum
20. Juni 2023 14:46
An
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften. Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281896 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281896/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt
Ihre E-Mail an das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-…
Von
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt
Betreff
Ihre E-Mail an das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt
Datum
20. Juni 2023 14:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt
127 E - 225 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage vom 20.06.2023 teile ich Ihnen Folgendes mi…
Von
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt
Betreff
Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281896]
Datum
21. Juli 2023 11:22
Status
127 E - 225 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage vom 20.06.2023 teile ich Ihnen Folgendes mit: 1. Soweit Sie Informationen zu den Ausgaben für den „Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften“ begehren, verfüge ich nicht über entsprechende Informationen, da der Zugang zentral über das Justizintranet zur Verfügung gestellt wird. Insofern sind Informationen im Sinne des § 3 S.1 IFG NRW nicht vorhanden und damit auch kein Informationsanspruch im Sinne des § 4 Abs. 1 IFG NRW gegeben. 2. Soweit Sie Informationen in Form einer Auflistung zu den Ausgaben des Gerichts jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur und Gesetzestexte begehren, teile ich Ihnen mit, dass eine solche Auflistung hier nicht vorhanden ist. Ebenso ist eine Aufschlüsselung dieser Kategorien nach Verlagen/Anbietern nicht vorhanden. Auch insoweit besteht danach kein Informationsanspruch im Sinne des § 4 Abs. 1 IFG NRW. 3. Im Übrigen weise ich Sie auf die geplanten Ausgaben der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen – jeweils veröffentlicht im Haushaltsplan mit dem Titel 511 01 – unter anderem für Bücher und Zeitschriften beispielsweise für das Jahr 2022 in Höhe von 10.080.200,00 EUR (Weblink: https://www.landtag.nrw.de/web/WWW/haushalt/cd-fm-0821/daten/pdf/2022/gesamt_2022.pdf , Seite 756 und Hinweis Seite 757 a.E. ) hin. Von diesen Hausmitteln noch nicht erfasst sind Aus- und Fortbildungsunterlagen (z.B. justizinterne Handbücher, Skripten, Schulungsunterlagen, u.ä.), welche den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz in Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines vielfältigen Angebots zur Verfügung gestellt werden. 4. Sofern Sie einen förmlichen Ablehnungsbescheid begehren, bitte ich um Angabe Ihrer Postanschrift bis zum 18.08.2023. Sofern bis zum 18.08.2023 keine weitere Nachricht von Ihnen eingeht, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt wird. Mit freundlichen Grüßen