Beschaffungskosten von Fachliteratur

Anfrage an: Amtsgericht Nagold

Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften.

Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Juni 2023
  • Frist
    22. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung der Ausgaben des G…
An Amtsgericht Nagold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281906]
Datum
20. Juni 2023 14:46
An
Amtsgericht Nagold
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften. Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281906 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281906/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschaffungskosten von Fachliteratur“ vom 20.06.2023 (#281906) wur…
An Amtsgericht Nagold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281906]
Datum
12. August 2023 13:28
An
Amtsgericht Nagold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschaffungskosten von Fachliteratur“ vom 20.06.2023 (#281906) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Amtsgericht Nagold
Sehr << Antragsteller:in >> wir danken für Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz fü…
Von
Amtsgericht Nagold
Betreff
AW: EXTERN: AW: Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281906]
Datum
15. August 2023 09:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir danken für Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz für das Land Baden-Württemberg (LIFG BW). Auf Ihre Anfrage zu den Kosten für Fachliteratur seit dem Jahr 2010 können wir Ihnen folgende Antwort geben: Bei unserem Gericht fallen nur Kosten für Fachliteratur in Papierform an. Diese können wir im Wege einer einfachen Auskunft nur in aggregierter Form für die jeweiligen Kalenderjahre angeben. Die Daten liegen nicht in aufgeschlüsselter Form, also etwa getrennt nach Gesetzeskommentaren und übriger rechtswissenschaftlicher Fachliteratur und Gesetzestexten vor, sondern nur in Gesamtbudgetzahlen. Eine Aufschlüsselung würde es erforderlich machen, sämtliche Einzelbelege aus über 10 Jahren zu sichten, zu kategorisieren und zusammenzustellen. Dies würde einen unverhältnismäßig großen Aufwand und ggf. entsprechende Gebühren verursachen. Darüber hinaus bitten wir um Verständnis, dass wir die begehrten Informationen zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften nicht erteilen können, da diese nicht vorhanden sind, § 1 Abs. 2 i.V.m. § 3 Nr. 3 LIFG BW. Das Amtsgericht Nagold ist für die landesweite Ausstattung von juristischen Fachdatenbanken nicht zuständig und verfügt dementsprechend zu keinem der damit zusammenhängenden Bereiche über eigene Kenntnisse. Wir regen an, dass Sie sich erforderlichenfalls an das Ministerium der Justiz und für Migration wenden, das in Baden-Württemberg für die Führung der Verträge mit den Anbietern juristischer Datenbanken zuständig ist. Mit freundlichen Grüßen