Beschaffungskosten von Fachliteratur

Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften.

Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Juni 2023
  • Frist
    22. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ei…
An Amtsgericht Plettenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281964]
Datum
20. Juni 2023 14:46
An
Amtsgericht Plettenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften. Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281964/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Plettenberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Amtsgericht Plettenberg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. Juni 2023 14:54
Status
Anfrage abgeschlossen

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Amtsgericht Plettenberg
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Der Direktor des Amtsgericht…
Von
Amtsgericht Plettenberg
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
14. Juli 2023 12:31
Status
Der Direktor des Amtsgerichts Plettenberg, den 14.07.2023 15 Bd. 46 - 48 Sehr << Antragsteller:in >> leider können die von Ihnen gewünschten Auskünfte nicht erteilt werden. Hinsichtlich der Ausgaben für den "Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften" verfügt das Amtsgericht Plettenberg nicht über die entsprechenden Informationen, da der Zugang zentral über das Justizintranet zur Verfügung gestellt wird. Da die Informationen hier nicht vorhanden sind, dürfte kein Informationsanspruch im Sinne von § 4 Abs. 1 IFG NRW gegeben sein. Eine Auflistung der Ausgaben für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur und Gesetzestexte - aufgeschlüsselt nach Verlagen bzw. Anbieter*innen - für den Zeitraum von 2010 bis heute kann mangels Erfassung dieser Einzelkategorien ebenfalls nicht zur Verfügung gestellt werden. Auch insoweit ist ein Informationsanspruch im Sinne von § 4 Abs. 1 IFG NRW nicht gegeben. Auf die geplanten Ausgaben der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen - veröffentlicht im Haushaltsplan mit dem Titel 511 01 - unter anderem für Bücher und Zeitschriften beispielsweise für das Jahr 2022 in Höhe von 10.080.200,00 EUR (Weblink: https://www.landtag.nrw.de/web/WWW/haushalt/cd-fm-0821/daten/pdf/2022/gesamt_2022.pdf, Seite 757 und Hinweis Seite 758 a.E.) und die darüber hinaus bestehenden und von diesen Hausmitteln noch nicht erfassten Aus- und Fortbildungsunterlagen (z.B. justizinterne Handbücher, Skripten, Schulungsunterlagen, u.ä.) weise ich hin. Diese werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz in Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines vielfältigen Angebots zur Verfügung gestellt. Um Ihnen postalisch einen ablehnenden Bescheid zukommen lassen zu können, werden Sie gebeten, bis zum 31.07.2023 Ihre Postanschrift hierher mitzuteilen. Sofern innerhalb der gesetzten Frist keine entsprechende Mitteilung Ihrerseits eingeht, wird Ihr Antrag hier nicht weiterverfolgt. Hochachtungsvoll