Beschaffungskosten von Fachliteratur

Anfrage an: Amtsgericht Ratzeburg

Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften.

Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Juni 2023
  • Frist
    22. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung der Ausgaben des Geri…
An Amtsgericht Ratzeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281975]
Datum
20. Juni 2023 14:46
An
Amtsgericht Ratzeburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften. Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281975 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281975/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amtsgericht Ratzeburg
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit wird der Eingang Ihres nachstehenden Antrags bestätigt. Sie haben die Aus…
Von
Amtsgericht Ratzeburg
Betreff
AW: [EXTERN] Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281975]
Datum
28. Juni 2023 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit wird der Eingang Ihres nachstehenden Antrags bestätigt. Sie haben die Auskunft über die beim hiesigen Gericht getätigten Ausgaben für rechtswissenschaftliche Fachliteratur ab dem Jahr 2010 bis heute beantragt. Hierzu wird Ihnen mitgeteilt, dass die Aufbewahrungsfrist der Zahlungsunterlagen, die die Grundlage für die Beauskunftung der Ausgaben sind, gemäß dem Erlass des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein vom 23.05.2023 laut Ziffer 3.3.4 des SAP-Leitfadens der Gerichte und Staatsanwaltschaften fünf Jahre nach Ablauf des Haushaltsjahres beträgt. Aus diesem Grund kann eine Auskunft über die Ausgaben nur für den Zeitraum vom Jahr 2018 bis heute erteilt werden. Gesamtausgaben für Fachliteratur: 2018: 3.505,38 Euro 2019: 3.240,30 Euro 2020: 4.760,46 Euro 2021: 3.784,33 Euro 2022: 3.587,39 Euro 2023: 2.444,10 Euro (Stand: 28.06.2023) Die beantragte Auflistung "jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte" sowie ggf. "nach Verlagen bzw. Anbieter*innen" würde jedoch einen höheren Recherche- und Bearbeitungsaufwand bedeuten, der nicht mehr gebührenfrei erbracht werden könnte. In diesem Fall wäre der Gebührentatbestand der Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft gemäß Nr. 1.2 der Anlage zur Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) vom 21. März 2007 erfüllt, aufgrund dessen bei einem geschätzten mehrstündigen Aufwand mindestens 60,- Euro bis zu 250,- Euro als Gebühr zu berechnen wären. Bitte teilen Sie mit, ob Sie Ihren Antrag unter Zugrundelegung der Kosten aufrechterhalten. Sollte dies der Fall sein, so wird sich aufgrund des umfangreichen Rechercheaufwands vorbehalten, die Frist zur Erteilung der beantragen Informationen entsprechend zu verlängern, § 5 Abs. 2 IZG-SH. Über Ausgaben in Verbindung mit dem Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften kann von hier aus keine Auskunft erteilt werden, weil das Oberlandesgericht in Schleswig für die gesamte ordentliche Gerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein den Zugang zu diesen Datenbanken veranlasst und die damit verbundenen Kosten trägt. Für diesbezügliche Fragen wenden Sie sich bitte an das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig. Mit freundlichen Grüßen