Beschaffungskosten von Fachliteratur

Anfrage an: Amtsgericht Rheinbach

Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften.

Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Juni 2023
  • Frist
    22. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ei…
An Amtsgericht Rheinbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281984]
Datum
20. Juni 2023 14:46
An
Amtsgericht Rheinbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften. Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281984/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Rheinbach
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Amtsgericht Rheinbach
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. Juni 2023 14:54
Status
Anfrage abgeschlossen

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Amtsgericht Rheinbach
Ihr Antrag nach dem IFG vom 20.06.2023 140-0 Sehr << Antragsteller:in >> ich danke ich Ihnen für Ihr…
Von
Amtsgericht Rheinbach
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG vom 20.06.2023
Datum
19. Juli 2023 08:48
Status
140-0 Sehr << Antragsteller:in >> ich danke ich Ihnen für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW). Gerne komme ich den Verpflichtungen aus dem IFG NRW nach. Der freie Zugang zu Informationen erhöht die Akzeptanz behördlicher Entscheidungen und dokumentiert das Prinzip einer offenen Verwaltung, die im Dienst der Bürgerinnen und Bürger steht. Die von Ihnen gewünschten Informationen, - einer Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte sowie - einer Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute für den Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften, jeweils aufgeschlüsselt nach Verlagen bzw. Anbietern liegen in der gewünschten Form hier indes nicht vor. Insofern sind Informationen im Sinne des § 3 S.1 IFG NRW nicht vorhanden und damit ist kein Informationsanspruch im Sinne des § 4 Abs. 1 IFG NRW gegeben. Onlinezugänge werden zentral über das Justizintranet zur Verfügung gestellt. Soweit Sie Informationen in Form einer Auflistung zu den Ausgaben des Gerichts jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur und Gesetzestexte begehren, ist eine dem Antragswortlaut entsprechende Auflistung mangels Erfassung der Einzelkategorien nicht vorhanden. Gerne möchte ich Sie auf die Ausgaben der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen - veröffentlicht im Haushaltsplan mit dem Titel 511 01 - unter anderem für Bücher und Zeitschriften beispielsweise für das Jahr 2022 in Höhe von 10.080.200,00 EUR (https://www.landtag.nrw.de/web/WWW/haushalt/cd-fm-0821/daten/pdf/2022/gesamt_2022.pdf Seite 757 und Hinweis Seite 758 a.E.) aufmerksam machen. Auch die Haushaltspläne der gewünschten weiteren Jahre sind über das Webportal das Landtags NRW (https://www.landtag.nrw.de/home.html) abrufbar. Von diesen Hausmitteln noch nicht erfasst sind Aus- und Fortbildungsunterlagen wie justizinterne Handbücher, Skripten und Schulungsunterlagen, welche den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz in Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines vielfältigen Angebots zur Verfügung gestellt werden. Sofern Sie eine formelle Bescheidung Ihres Antrags begehren, teilen Sie bitte innerhalb einer Frist von zwei Wochen Ihre postalische Anschrift mit, damit Ihnen ein der gesetzlichen Form entsprechender Bescheid zugestellt werden kann. Sofern innerhalb dieser Frist keine Nachricht erfolgt, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt wird. Mit freundlichen Grüßen