Beschaffungskosten von Fachliteratur

Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften.

Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Juni 2023
  • Frist
    22. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung der Ausgaben des G…
An Amtsgericht Rockenhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281991]
Datum
20. Juni 2023 14:46
An
Amtsgericht Rockenhausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften. Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281991/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Rockenhausen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Email vom 20.06.2023 haben wir erhalten. Nach § 11 Abs. 2 Lan…
Von
Amtsgericht Rockenhausen
Betreff
AW: [EXTERN] Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281991]
Datum
29. Juni 2023 15:47
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
7,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Email vom 20.06.2023 haben wir erhalten. Nach § 11 Abs. 2 Landestransparenzgesetz muss ein Antrag die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen. Hierzu ist die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich (Nr. 11.2.1 der Verwaltungsvorschrift zum Landestransparenzgesetz (VV-LTranspG). Ich bitte Sie daher, noch Ihre Anschrift mitzuteilen. Zur Vergewisserung über Ihre Identität halte ich darüber hinaus hier auch die Vorlage eines tauglichen amtlichen Ausweisdokuments für geboten. Ich weise Sie darauf hin, dass bis zu der als erforderlich angesehenen Klärung Ihrer Identität eine Bearbeitung des Antrags nicht erfolgen wird. Erst dann kann Ihre Anfrage beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Rockenhausen
/O=JUSTIZRLP/OU=ADMINISTRATIVE GRUPPE OLGZW/CN=RECIPIENTS/CN=DIRK.MATHEIS möchte die Nachricht "[EXTERN] Besc…
Von
Amtsgericht Rockenhausen
Betreff
Rückruf: [EXTERN] Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281991]
Datum
29. Juni 2023 15:47
Status
/O=JUSTIZRLP/OU=ADMINISTRATIVE GRUPPE OLGZW/CN=RECIPIENTS/CN=DIRK.MATHEIS möchte die Nachricht "[EXTERN] Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281991]" zurückrufen.

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Amtsgericht Rockenhausen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Email vom 20.06.2023 haben wir erhalten. Nach § 11 Abs. 2 Landestra…
Von
Amtsgericht Rockenhausen
Betreff
WG: [EXTERN] Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281991]
Datum
29. Juni 2023 15:51
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Email vom 20.06.2023 haben wir erhalten. Nach § 11 Abs. 2 Landestransparenzgesetz muss ein Antrag die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen. Hierzu ist die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich (Nr. 11.2.1 der Verwaltungsvorschrift zum Landestransparenzgesetz (VV-LTranspG). Ich bitte Sie daher, noch Ihre Anschrift mitzuteilen. Zur Vergewisserung über Ihre Identität halte ich darüber hinaus hier auch die Vorlage eines tauglichen amtlichen Ausweisdokuments für geboten. Ich weise Sie darauf hin, dass bis zu der als erforderlich angesehenen Klärung Ihrer Identität eine Bearbeitung des Antrags nicht erfolgen wird. Erst dann kann Ihre Anfrage beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen