Beschaffungskosten von Fachliteratur

Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften.

Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Juni 2023
  • Frist
    22. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung der Ausgaben des …
An Amtsgericht Seligenstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschaffungskosten von Fachliteratur [#282026]
Datum
20. Juni 2023 14:46
An
Amtsgericht Seligenstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften. Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282026/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschaffungskosten von Fachliteratur“ vom 20.06.2023 (#282026) wur…
An Amtsgericht Seligenstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beschaffungskosten von Fachliteratur [#282026]
Datum
15. August 2023 12:00
An
Amtsgericht Seligenstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschaffungskosten von Fachliteratur“ vom 20.06.2023 (#282026) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Amtsgericht Seligenstadt
Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach § 80 HDSIG vom 11. Juli 2023 Anfragenr: 282026 Betreff: Ihr Antrag auf Ausk…
Von
Amtsgericht Seligenstadt
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach § 80 HDSIG vom 11. Juli 2023 Anfragenr: 282026
Datum
18. August 2023 13:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Betreff: Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach § 80 HDSIG vom 11. Juli 2023 Anfragenr: 282026 Sehr << Antragsteller:in >> für einen Antrag durch eine natürliche Person auf Gewährung eines Informationszugangs nach dem § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) benötigt das Gericht die Angabe des vollständigen Namens sowie der (ladungsfähigen) Anschrift des Antragstellers. Ohne diese für das Verwaltungsverfahren notwendigen Angaben wird das durch die Anfrage einzuleitende Verwaltungsverfahren nach dem Hessischen Datenschutz-und Informationsfreiheitsgesetz nicht wirksam in Gang gesetzt. Die um Auskunft ersuchte Behörde muss im Rahmen des Verfahrens in die Lage versetzt werden, die Handlungsfähigkeit des Antragstellers im Sinne von § 12 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetztes (GVBI. I 2010 S. 18 vom 12.02.2010) überprüfen zu können. Dies erfordert grundsätzlich, das vom Antragsteller der vollständigen Namen, die Adresse und in Zweifelsfällen auch das Geburtsdatum bekannt ist. Ohne diese Angaben könnte zudem ein etwaiger ablehnender Bescheid nach § 87 Abs. 2, 3 HDSIG nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 37 HVwVfg erlassen werden (vgl. auch OVG Saarlouis, Urteil vom 20.02.2017, Az. 2 A 34/16). Aus diesem Grund bitte ich Sie zunächst, Ihre persönlichen Angaben nebst (ladungsfähiger) Anschrift mitzuteilen. Allein eine E-Mail-Adresse erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Mit freundlichen Grüßen