Beschaffungskosten von Fachliteratur

Anfrage an: Amtsgericht Sömmerda

Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften.

Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    20. Juni 2023
  • Frist
    22. Juli 2023
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung der Ausgaben …
An Amtsgericht Sömmerda Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschaffungskosten von Fachliteratur [#282038]
Datum
20. Juni 2023 14:46
An
Amtsgericht Sömmerda
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften. Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282038/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amtsgericht Sömmerda
Sehr << Antragsteller:in >> mit Bezug auf Ihre Anfrage bitte ich zunächst, die verspätete Bearbeitung…
Von
Amtsgericht Sömmerda
Betreff
AW: Beschaffungskosten von Fachliteratur [#282038]
Datum
5. September 2023 14:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Bezug auf Ihre Anfrage bitte ich zunächst, die verspätete Bearbeitung zu entschuldigen. Leider haben Rückfragen auf dem Dienstweg zu Verzögerungen geführt. Sie begehren Auskunft hinsichtlich der Beschaffungskosten von Fachliteratur für den Zeitraum 2010 bis 2023. Zu welchem Zweck benötigen Sie diese Angaben? Die Auskunft würde ggf. die Zusammenstellung der Daten erleichtern. Ich kann alle Rechnungen für den Zeitraum anschauen und die sich daraus ergebenden Daten in einer Tabelle zusammenfassen. Allerdings ist dabei kein Verlag ersichtlich. Ich könnte Ihnen nur mitteilen, wie die Artikel in den Rechnungsunterlagen bezeichnet sind und wo die Literatur gekauft worden ist. Welche Preise benötigen Sie? Es handelt sich über das jeweilige Jahr verteilt um mehrere Käufe und damit um eine Vielzahl von Rechnungen. Ihre Frage nach entstehenden Kosten kann ich Ihnen derzeit nicht beantworten, da diese vom Zeitaufwand abhängig sind. Außerdem haben Sie sich nicht geäußert, ob ggf. einer der Kostenbefreiungstatbestände vorliegt. Gemäß § 15 ThürTG sind Gebühren und Auslagen zu erheben, wobei das Kostendeckungsprinzip zu beachten ist und der Höchstbetrag mit 500,00 € festgeschrieben ist. Gerne können Sie sich telefonisch mit mir in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen