Beschaffungskosten von Fachliteratur

Anfrage an: Amtsgericht Trier

Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften.

Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    20. Juni 2023
  • Frist
    22. Juli 2023
  • Kosten dieser Information:
    300,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung der Ausgaben des G…
An Amtsgericht Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschaffungskosten von Fachliteratur [#282071]
Datum
20. Juni 2023 14:46
An
Amtsgericht Trier
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften. Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282071/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amtsgericht Trier
12 Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 20.06.2023 teile ich Ihnen mit, das…
Von
Amtsgericht Trier
Betreff
Anfrage nach dem LTranspG, hier: Beschaffungskosten von Fachliteratur
Datum
13. Juli 2023 11:28
Status
Anfrage abgeschlossen
12 Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 20.06.2023 teile ich Ihnen mit, dass eine Auskunft nur erteilt werden kann, wenn die Identität des Antragstellers ausreichend erklärt ist. Ich möchte Sie daher bitten, gem. § 11 Abs. 2 LTranspG Ihre Identität binnen zwei Wochen durch Vorlage einer Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments zu bestätigen. Darüber hinaus handelt es sich bei der begehrten Auskunft auf Grund des Umfangs und des Aufwands der Informationsbeschaffung nicht um eine einfache Auskunft im Sinne des § 24 Abs. 1 LTranspG, sodass für die Erteilung der Auskunft Gebühren anfallen. Im vorliegenden Fall werden die Gebühren für die zu erteilende Auskunft auf 300,00 € festgesetzt und die Erteilung des Auskunftsersuchens von der Einzahlung der Gebühren abhängig gemacht. Bitte zahlen Sie diese innerhalb von 2 Wochen - unter Angabe des Geschäftszeichen "AG Trier 12 Verwaltung" - auf das nachstehende Konto ein. Landesjustizkasse Mainz: DE34 5451 0067 0025 3116 79 BIC: PBNKDEFF Ohne Einzahlung der Gebühren kann Ihrer Anfrage nicht stattgegeben werden. Mit freundlichen Grüßen