Beschaffungskosten von Fachliteratur

Anfrage an: Amtsgericht Bergheim

Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften.

Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Juni 2023
  • Frist
    22. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ei…
An Amtsgericht Bergheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281564]
Datum
20. Juni 2023 14:46
An
Amtsgericht Bergheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften. Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281564/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Bergheim
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Amtsgericht Bergheim
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. Juni 2023 14:47
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Amtsgericht Bergheim
Antrag nach dem IFG vom 20.06.2023 Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezugnahme auf Ihre vorgenannte …
Von
Amtsgericht Bergheim
Betreff
Antrag nach dem IFG vom 20.06.2023
Datum
25. Juli 2023 11:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezugnahme auf Ihre vorgenannte Anfrage beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: 1. Soweit Sie Informationen zu den Ausgaben für den "Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften" begehren, verfügt das Amtsgericht Bergheim nicht über entsprechende Informationen, da der Zugang zentral über das Justizintranet (Justizministerium) zur Verfügung gestellt wird. Insofern sind Informationen im Sinne des § 3 S.1 IFG NRW nicht vorhanden womit auch kein Informationsanspruch im Sinne des § 4 Abs. 1 IFG NRW besteht. 2. Soweit Sie Informationen in Form einer Auflistung zu den Ausgaben des Gerichts jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur und Gesetzestexte begehren, werden derartige Auflistungen wie mit dem Antragswortlaut gefordert bei dem Amtsgericht nicht erstellt. Deshalb gibt es auch keine Aufschlüsselung dieser Kategorien nach Verlagen/Anbietern. Auch insoweit besteht danach kein Informationsanspruch im Sinne des § 4 Abs. 1 IFG NRW. Die geplanten Ausgaben der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen - veröffentlicht im Haushaltsplan mit dem Titel 511 01 - unter anderem für Bücher und Zeitschriften beispielsweise für das Jahr 2022 in Höhe von 10.080.200,00 EUR und die darüber hinaus bestehenden und von diesen Hausmitteln noch nicht erfassten Aus- und Fortbildungsunterlagen (z.B. justizinterne Handbücher, Skripten, Schulungsunterlagen, u.ä.), welche den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz in Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines vielfältigen Angebots zur Verfügung gestellt werden, können Sie unter Folgendem Link im Internet abrufen (Weblink: https://www.landtag.nrw.de/web/WWW/haushalt/cd-fm-0821/daten/pdf/2022/gesamt_2022.pdf, Seite 757 und Hinweis Seite 758 a.E.). Ich gehe davon aus, Ihre Anfrage soweit dies mir möglich ist beantwortet zu haben. Sollten Sie dennoch die Erteilung eines rechtsmittelfähigen Bescheides wünschen, wird binnen 10 Tagen um Mitteilung Ihres vollständigen Namens und Ihrer Postanschrift (kein Postfach) gebeten, da ein derartiger Bescheid nur auf dem Postweg Ihnen persönlich zugestellt werden kann. Sollte binnen der vorgenannten Frist keine weitere Nachricht Ihrerseits hier eingegangen sein, gehe ich davon aus, dass der Antrag nicht weiterverfolgt wird. Mit freundlichem Gruß