Beschaffungskosten von Fachliteratur

Anfrage an: Amtsgericht Zerbst

Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften.

Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Juni 2023
  • Frist
    22. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung der A…
An Amtsgericht Zerbst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschaffungskosten von Fachliteratur [#282140]
Datum
20. Juni 2023 14:46
An
Amtsgericht Zerbst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften. Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282140/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amtsgericht Zerbst
Der Direktor des Amtsgerichts Zerbst Gz.: 155 E Ihre Nachricht vom: 20.06.2023 …
Von
Amtsgericht Zerbst
Betreff
Antwort zur Anfrage vom 20.06.2023 - Beschaffungskosten von Fachliteratur [#282140]
Datum
6. Juli 2023 11:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Direktor des Amtsgerichts Zerbst Gz.: 155 E Ihre Nachricht vom: 20.06.2023 Ihr Zeichen: #28140 Auskunftsanspruch nach dem IZG hier: Auskunftsbegehren des Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> vom 20.06.2023 Sehr << Antragsteller:in >> in Beantwortung Ihrer o.g. Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz wird folgendes mitgeteilt. a) Die Erstellung einer vollständigen Auflistung aller Kosten für Beschaffungen im Bibliothekswesen seit dem Jahr 2010 und deren gewünschte Kategorisierung ist dem Amtsgericht Zerbst nicht ohne den dazugehörigen Zeitaufwand und ohne den entsprechenden manuelle Recherche nicht möglich. Aufgrund dessen, dass keine elektronische Datenbank, nebst Daten vorhanden ist, müsste in den Beschaffungsunterlagen und dem Register für Bibliotheksbeschaffungen durch eine hiesige Bedienstete gesucht, aufgelistet und entsprechend zusammengefasst werden. Zudem sind die Daten aus den Jahren 2010, 2011 und 2012 bereits (ordnungsgemäß) ausgesondert bzw. vernichtet worden, da auch hier derartige Belege nur einer Aufbewahrung von 10 Jahren unterliegen. Da die Gerichte in Sachsen-Anhalt keine einheitliche Ausstattung hinsichtlich der Bibliotheksausstattung und deren Verwaltung aufweisen, können von hier aus die weiter vorhandenen Daten nicht ohne entsprechende kostenrechtliche Behandlung gem. § 1 IZG LSA i.V.m. § Teil A der Anlage zu § 1 IZG LSA KostVO sowie § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) zur Verfügung gestellt werden. Es wird hier derzeit mit einem zeitlichen Aufwand von mind. 16 Arbeitsstunden gerechnet, da alle Altunterlagen aus dem Verwaltungsarchiv sowie die dazugehörigen Sachakten durchsucht und die darin enthaltenen Daten aufgelistet und zusammengefasst werden müssten. Es müsste daher gem. den o.g. Kostenvorschriften mit Kosten i.H.v. 736,- € ausgegangen werden. Zudem wäre hier nur eine Beantwortung möglich, wenn Sie Ihre zustellfähige Anschrift hierher mitteilen, da eine offizielle Kostenrechnung erstellt und übermittelt werden müsste. b) Um dennoch Ihrem Begehren, zumindest teilweise, entsprechen zu können sind durch den Unterzeichner die Informationen zusammengefasst worden, welche mit überschaubarem (Mehr-)Aufwand zusammengestellt werden konnte. Bibliotheksausgaben: Jahr Gesamtsumme (in EURO) 2016 3.442,91 2017 2.732,15 2018 2.555,33 2019 1.318,15 2020 3.156,64 2021 3.061,96 2022 4.135,42 Darin enthalten sind keine Ausgaben für die Nutzung juristischer Datenbanken*. *Hierzu ist das Oberlandesgericht in Naumburg informiert worden. Die Beschaffungen und Kosten bezüglich der genutzten juristischen Datenbanken werden dort zentral angelegt und bearbeitet. Eine eventuelle Beantwortung wird ggf. von dort aus erfolgen. Die o.g. Ausgaben beziehen sich auf tatsächlich physisch / digital beschaffte Fachliteratur und Zeitschriften. Wie auch zu erkennen ist schwanken die Ausgaben, ja nach der Häufigkeit und Umfang von Gesetzesänderungen. Vordringlich / am Häufigsten über die Jahre wurden beschafft bzw. aktuelle Auflagen eingekauft: Bücher: Schönfelder ggf. mit Ergänzungsband (jetzt Habersack) - Verlag C.H. Beck Zöller, ZPO-Kommentar - Verlag Dr. Otto Schmidt Palandt, BGB-Kommentar (jetzt Grüneberg) - Verlag C.H. Beck Handbücher der Rechtspraxis (HRP) verschiedene Themen, bspw. Grundbuchrecht, etc. - Verlag C.H. Beck StGB-Kommentar (Satzger / Schluckebier / Werner) - Verlag Carl Heymanns StGB-Kommentar (Fischer) - Verlag C.H. Beck FamFG-Kommentar (Prütting / Helms) - Verlag Dr. Otto Schmidt FamFG-Kommentar (Haußleiter) - Verlag C.H. Beck FamFG-Kommentar (Sternal - vormals Keidel) - Verlag C.H. Beck FamFG-Kommentar (Schulte-Bunert / Weinreich) - Verlag Wolters Kluwer Deutschland Zeitschriften: Der Deutsche Rechtspfleger - Verlag Ernst und Werner Gieseking FamRZ - Verlag Ernst und Werner Gieseking NJW - Verlag C.H. Beck Der Personalrat - Bund-Verlag Blätter: Ministerial-, Justiz-, Gesetz-u. Verordnungsblatt - Freyburger Buchdruckwerkstätten Trotz der hier vorliegenden technischen Schwierigkeiten und in Ermangelung von Datenbeständen zu Ihrer Anfrage hoffe ich, dass mit den zusammengestellten Informationen immerhin eine Übersicht der hiesigen Ausgaben für Sie erkennbar ist und auch ohne Mehrkosten eine Beantwortung dahingehend erfolgen konnte.