Der Direktor des
Amtsgerichts Zerbst
Gz.: 155 E
Ihre Nachricht vom: 20.06.2023 Ihr Zeichen: #28140
Auskunftsanspruch nach dem IZG
hier: Auskunftsbegehren des Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> vom 20.06.2023
Sehr << Antragsteller:in >>
in Beantwortung Ihrer o.g. Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz wird folgendes mitgeteilt.
a)
Die Erstellung einer vollständigen Auflistung aller Kosten für Beschaffungen im Bibliothekswesen
seit dem Jahr 2010 und deren gewünschte Kategorisierung ist dem Amtsgericht Zerbst nicht ohne
den dazugehörigen Zeitaufwand und ohne den entsprechenden manuelle Recherche nicht möglich.
Aufgrund dessen, dass keine elektronische Datenbank, nebst Daten vorhanden ist, müsste in den
Beschaffungsunterlagen und dem Register für Bibliotheksbeschaffungen durch eine hiesige Bedienstete
gesucht, aufgelistet und entsprechend zusammengefasst werden.
Zudem sind die Daten aus den Jahren 2010, 2011 und 2012 bereits (ordnungsgemäß) ausgesondert
bzw. vernichtet worden, da auch hier derartige Belege nur einer Aufbewahrung von 10 Jahren unterliegen.
Da die Gerichte in Sachsen-Anhalt keine einheitliche Ausstattung hinsichtlich der Bibliotheksausstattung
und deren Verwaltung aufweisen, können von hier aus die weiter vorhandenen Daten nicht ohne
entsprechende kostenrechtliche Behandlung gem. § 1 IZG LSA i.V.m. § Teil A der Anlage zu § 1 IZG LSA
KostVO sowie § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA)
zur Verfügung gestellt werden.
Es wird hier derzeit mit einem zeitlichen Aufwand von mind. 16 Arbeitsstunden gerechnet, da alle
Altunterlagen aus dem Verwaltungsarchiv sowie die dazugehörigen Sachakten durchsucht und die darin
enthaltenen Daten aufgelistet und zusammengefasst werden müssten.
Es müsste daher gem. den o.g. Kostenvorschriften mit Kosten i.H.v. 736,- € ausgegangen werden.
Zudem wäre hier nur eine Beantwortung möglich, wenn Sie Ihre zustellfähige Anschrift hierher mitteilen, da
eine offizielle Kostenrechnung erstellt und übermittelt werden müsste.
b)
Um dennoch Ihrem Begehren, zumindest teilweise, entsprechen zu können sind durch den Unterzeichner die
Informationen zusammengefasst worden, welche mit überschaubarem (Mehr-)Aufwand zusammengestellt
werden konnte.
Bibliotheksausgaben:
Jahr
Gesamtsumme (in EURO)
2016
3.442,91
2017
2.732,15
2018
2.555,33
2019
1.318,15
2020
3.156,64
2021
3.061,96
2022
4.135,42
Darin enthalten sind keine Ausgaben für die Nutzung juristischer Datenbanken*.
*Hierzu ist das Oberlandesgericht in Naumburg informiert worden. Die Beschaffungen und Kosten
bezüglich der genutzten juristischen Datenbanken werden dort zentral angelegt und bearbeitet.
Eine eventuelle Beantwortung wird ggf. von dort aus erfolgen.
Die o.g. Ausgaben beziehen sich auf tatsächlich physisch / digital beschaffte Fachliteratur und Zeitschriften.
Wie auch zu erkennen ist schwanken die Ausgaben, ja nach der Häufigkeit und Umfang von Gesetzesänderungen.
Vordringlich / am Häufigsten über die Jahre wurden beschafft bzw. aktuelle Auflagen eingekauft:
Bücher:
Schönfelder ggf. mit Ergänzungsband (jetzt Habersack) - Verlag C.H. Beck
Zöller, ZPO-Kommentar - Verlag Dr. Otto Schmidt
Palandt, BGB-Kommentar (jetzt Grüneberg) - Verlag C.H. Beck
Handbücher der Rechtspraxis (HRP)
verschiedene Themen, bspw. Grundbuchrecht, etc. - Verlag C.H. Beck
StGB-Kommentar (Satzger / Schluckebier / Werner) - Verlag Carl Heymanns
StGB-Kommentar (Fischer) - Verlag C.H. Beck
FamFG-Kommentar (Prütting / Helms) - Verlag Dr. Otto Schmidt
FamFG-Kommentar (Haußleiter) - Verlag C.H. Beck
FamFG-Kommentar (Sternal - vormals Keidel) - Verlag C.H. Beck
FamFG-Kommentar (Schulte-Bunert / Weinreich) - Verlag Wolters Kluwer Deutschland
Zeitschriften:
Der Deutsche Rechtspfleger - Verlag Ernst und Werner Gieseking
FamRZ - Verlag Ernst und Werner Gieseking
NJW - Verlag C.H. Beck
Der Personalrat - Bund-Verlag
Blätter:
Ministerial-, Justiz-, Gesetz-u. Verordnungsblatt - Freyburger Buchdruckwerkstätten
Trotz der hier vorliegenden technischen Schwierigkeiten und in Ermangelung von Datenbeständen zu Ihrer
Anfrage hoffe ich, dass mit den zusammengestellten Informationen immerhin eine Übersicht der hiesigen
Ausgaben für Sie erkennbar ist und auch ohne Mehrkosten eine Beantwortung dahingehend erfolgen konnte.
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