Beschaffungskosten von Fachliteratur

Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften.

Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Juni 2023
  • Frist
    22. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ei…
An Amtsgericht Brühl / Nebenstelle Brühl Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281600]
Datum
20. Juni 2023 14:46
An
Amtsgericht Brühl / Nebenstelle Brühl
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Ausgaben des Gerichts im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien), Gesetzestexte und Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften. Bitte schlüsseln Sie in der Auflistung nach Verlagen bzw. Anbieter*innen jeweils für die oben genannten Kategorien auf, falls die Daten dafür vorliegen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281600 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281600/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Brühl / Nebenstelle Brühl
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Amtsgericht Brühl / Nebenstelle Brühl
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. Juni 2023 14:48
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Amtsgericht Brühl / Nebenstelle Brühl
Az.: 15-28 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre untenstehende Nachricht teile ich Ihnen mit, dass …
Von
Amtsgericht Brühl / Nebenstelle Brühl
Betreff
AW: Beschaffungskosten von Fachliteratur [#281600]
Datum
27. Juli 2023 13:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: 15-28 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre untenstehende Nachricht teile ich Ihnen mit, dass ich über keine entsprechende Informationen zu den Ausgaben für den Zugang zu Onlinedatenbanken für Rechtswissenschaften verfüge. Der Zugang wird zentral über das landesweite Justizintranet zur Verfügung gestellt. Insofern sind Informationen im Sinne des § 3 S.1 IFG NRW bei meiner Dienststelle nicht vorhanden und ein Informationsanspruch im Sinne des § 4 Abs. 1 IFG NRW Ihrerseits nicht gegeben. Gleiches gilt für Ihre Anfrage hinsichtlich einer Auflistung der Ausgaben im Zeitraum von 2010 bis heute jeweils für Gesetzeskommentare, übrige rechtswissenschaftliche Fachliteratur (z.B. Zeitschriften, Monographien) und Gesetzestexte. Auch diese Informationen liegen mir nicht vor. Insofern besteht kein Informationsanspruch im Sinne des § 4 Abs. 1 IFG NRW. Gleichwohl weise ich Sie auf die geplanten Ausgaben der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen – veröffentlicht im Haushaltsplan mit dem Titel 511 01 – unter anderem für Bücher und Zeitschriften - beispielsweise für das Jahr 2022 in Höhe von 10.080.200,00 EUR (Weblink: https://www.landtag.nrw.de/web/WWW/haushalt/cd-fm-0821/daten/pdf/2022/gesamt_2022.pdf, Seite 757 und Hinweis Seite 758 a.E.) - und die darüber hinaus bestehenden und von diesen Hausmitteln noch nicht erfassten Aus- und Fortbildungsunterlagen (z.B. justizinterne Handbücher, Skripten, Schulungsunterlagen u.ä.) hin, welche den Bediensteten der Justiz in Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines vielfältigen Angebots zur Verfügung gestellt werden. Sollten Sie eine ausdrückliche schriftliche Äußerung wünschen, bitte ich Sie um Mitteilung Ihrer Postanschrift binnen 3 Wochen. Andernfalls gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiter verfolgen. Mit freundlichen Grüßen