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Beschäftigung schaffende Maßnahmen

Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt sieht ab dem 1. April 2012 keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mehr vor. Gibt es nach dem 1. April noch Beschäftigungschaffende Maßnahme und wenn ja, welche?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2012
  • Frist
    20. März 2012
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschäftigung schaffende Maßnahmen
Datum
15. Februar 2012 09:31
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt sieht ab dem 1. April 2012 keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mehr vor. Gibt es nach dem 1. April noch Beschäftigungschaffende Maßnahme und wenn ja, welche?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr<<name and email address>>> <<email address>> Gesendet: Mittwoch, 15. Februar 2012…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Beschäftigung schaffende Maßnahmen
Datum
15. Februar 2012 10:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr<<name and email address>>> <<email address>> Gesendet: Mittwoch, 15. Februar 2012 09:34 An: <<email address>> Betreff: Beschäftigung schaffende Maßnahmen Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang: Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt sieht ab dem 1. April 2012 keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mehr vor. Gibt es nach dem 1. April noch Beschäftigungschaffende Maßnahme und wenn ja, welche? Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Beschäftigung schaffende Maßnahmen"…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Beschäftigung schaffende Maßnahmen
Datum
20. März 2012 09:13
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Beschäftigung schaffende Maßnahmen" vom 15.02.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Stunden, 12 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr<<name and email address>>> <<email address>> Gesendet: Dienstag, 20. März 2012 09…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: BAH AW: AW: Beschäftigung schaffende Maßnahmen
Datum
20. März 2012 12:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr<<name and email address>>> <<email address>> Gesendet: Dienstag, 20. März 2012 09:14 An: <<email address>> Betreff: BAH AW: AW: Beschäftigung schaffende Maßnahmen Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Beschäftigung schaffende Maßnahmen" vom 15.02.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Stunden, 12 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
Datum
28. März 2012
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15. Februar 2012 an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt am 1. April 2012 werden Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Personen im Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch nicht mehr gefördert. Die Aufhebung der entsprechenden Regelungen ist Folge der stark verringerten praktischen Relevanz dieses Instrumentes. So waren im Dezember 2010 nur noch rd. 1.000 Teilnehmende zu verzeichnen. Zudem hat die Arbeitsmarktforschung negative Wirkungen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in Form eines verzögerten Übergangs in ungeförderte Beschäftigung festgestellt. Der Schwerpunkt der Förderung für den in der Regel arbeitsmarktnahen Personenkreis soll der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt dienen. Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) können nach wie vor Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung eingerichtet werden. Förderfähig sind Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (§ 16d) und Förderung von Arbeitsverhältnissen (§ 16e). Mit den gesetzlichen Neuregelungen wird die Ausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung auf einen arbeitsmarktfernen Personenkreis zur Aufrechterhaltung und (Wieder-)Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit geschärft. Die Chancen auf eine schrittweise Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmakt sollen damit auch für sie verbessert werden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.