Bescheid Gedenken an Hanau 19.02.24

Anfrage an: Stadt Chemnitz

den Bescheid der Versammlungsbehörde zum Gedenken an die Opfer in Hanau am 19.02.24 in Chemnitz

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Februar 2024
  • Frist
    22. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsge…
An Stadt Chemnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bescheid Gedenken an Hanau 19.02.24 [#300663]
Datum
20. Februar 2024 17:26
An
Stadt Chemnitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Bescheid der Versammlungsbehörde zum Gedenken an die Opfer in Hanau am 19.02.24 in Chemnitz
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz, beziehungsweise § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies nach § 8 Absatz 4 der Informationsfreiheitssatzung vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf §4 Abs. 1 IFS/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300663/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Chemnitz
Guten Tag, Ihre Anfrage wurde an das Fachamt weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadt Chemnitz
Betreff
Antw: Bescheid Gedenken an Hanau 19.02.24 [#300663]
Datum
22. Februar 2024 08:50
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre Anfrage wurde an das Fachamt weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Chemnitz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diesbezüglich teile ich Ihnen mit, dass Ih…
Von
Stadt Chemnitz
Betreff
Frag den Staat Nr.: 300663 - Bescheid Gedenken an Hanau 19.02.24
Datum
26. März 2024 07:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diesbezüglich teile ich Ihnen mit, dass Ihr Antrag mangels Zulässigkeit abgewiesen wird. Es fehlt zum einen an der notwendigen Antragsbefugnis und zum anderen an einer tauglichen Rechtsgrundlage für einen Auskunftsanspruch. Nach § 1 Abs. 3 Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Chemnitz (Informationsfreiheitssatzung) haben grundsätzlich lediglich Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Chemnitz ein Auskunftsrecht nach dieser Satzung. Aufgrund Ihrer mitgeteilten Meldeanschrift fallen Sie nicht unter diese Voraussetzung. Darüber hinaus eröffnen weder Sächsisches Umweltinformationsgesetz noch Umweltinformationsgesetzes noch das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation den Auskunftsanspruch mangels Regelungsbefugnis. Mit freundlichen Grüßen