Bescheid über die Auflagen zur "Großdemonstration am Montag, 8. Januar" / "Traktorendemo"

Anfrage an: Stadtverwaltung Trier

den Bescheid über die Auflagen welche den Veranstaltern gemacht wurden. Es geht um die von der Stadt als "Großdemonstration am Montag, 8. Januar" bzw. "Traktorendemo" bezeichnete Demonstration, kommuniziert auf Twitter/X und auf https://www.trier.de/rathaus-buerger-in/aktuelles/trier.de-news/traktorendemo/

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Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Januar 2024
  • Frist
    7. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Bescheid über die Auflagen wel…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bescheid über die Auflagen zur "Großdemonstration am Montag, 8. Januar" / "Traktorendemo" [#296367]
Datum
5. Januar 2024 19:29
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Bescheid über die Auflagen welche den Veranstaltern gemacht wurden. Es geht um die von der Stadt als "Großdemonstration am Montag, 8. Januar" bzw. "Traktorendemo" bezeichnete Demonstration, kommuniziert auf Twitter/X und auf https://www.trier.de/rathaus-buerger-in/aktuelles/trier.de-news/traktorendemo/
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296367/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ergänzend bitte ich um Zusendung a) aller Dokumente bezüglich vorgenommener Güterabwägungen, b) _all…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid über die Auflagen zur "Großdemonstration am Montag, 8. Januar" / "Traktorendemo" [#296367]
Datum
7. Januar 2024 21:25
An
Stadtverwaltung Trier
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ergänzend bitte ich um Zusendung a) aller Dokumente bezüglich vorgenommener Güterabwägungen, b) _aller_ Bescheide und Auflagen in dieser Sache, also nicht etwa nur den letzten/aktuellsten, und c) diesbezügliche Kommunikation, auch mit anderen Behörden, Aufgabenträgern, städtischen oder oder Landesbetrieben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296367/
Stadtverwaltung Trier
Ihr Antrag vom 05.01.2024/08.01.24 Anfragenr: 296367 Sehr << Antragsteller:in >> auf Grund der Erford…
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
Ihr Antrag vom 05.01.2024/08.01.24 Anfragenr: 296367
Datum
2. Februar 2024 08:26
Status
Warte auf Antwort
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2,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> auf Grund der Erforderlichkeit eines Drittbeteiligungsverfahrens nach § 13 LTranspG mit den gesetzlich festgeschriebenen Fristen, sowie der Erforderlichkeit einer Prüfung auf entgegenstehen Belange nach §§ 14 ff LTranspG, übersteigt Ihre Anfrage die einfache schriftliche Auskunft nach § 24 LTranspG. Bitte teilen Sie uns bis zum 20.02.24 mit, ob Sie bereit sind die Gebühren gemäß des Allgemeinen Gebührenverzeichnisses zum Landesgebührengesetz in Höhe von 76,00 €/ Stunde zu tragen. Für die Durchführung des Verfahrens und die Zusammenstellung der gewünschten Information schätzen wir einen Aufwand von 6 Arbeitsstunden. Die Festsetzung der Gebühren erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Sofern wir von Ihnen keine Rückmeldung erhalten oder Sie die notwendigen Gebühren nicht tragen möchten, müssen wir Ihren Antrag leider ablehnen. Nach 12 Abs. 3 Nr.1 erfolgt eine Fristverlängerung bis zum 03.05.24. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 05.01.2024/08.01.24 Anfragenr: 296367 [#296367] Sehr << Anrede >> vielen Dank für …
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 05.01.2024/08.01.24 Anfragenr: 296367 [#296367]
Datum
2. Februar 2024 10:28
An
Stadtverwaltung Trier
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bitte Sie die Gebührenabschätzung zu überdenken denn ich stehe nach wie vor auf dem Standpunkt, dass dies eine einfache schriftliche Anfrage ist und gebührenfrei sein sollte. Wenn schon Drittbeteiligung sowie Prüfung auf entgegenstehende Belange Gebühren auslösen könnten, dann würde das der Intention der einfachen schriftlichen Anfrage zuwiderlaufen. Die Prüfung auf entgegenstehende Belange ist Kernbestandteil der Bearbeitung einer jeden Anfrage und muss daher auch im Rahmen einer einfachen schriftlichen Anfrage enthalten sein. Viele andere Kommunen erheben auch keine Gebühren für die Drittbeteiligung, was hier auf der Plattform auch beim Landkreis Trier-Saarburg ersichtlich ist. Bspw: https://fragdenstaat.de/anfrage/bescheide-zu-bauernprotesten-am-08-01-2024/ auch das gemeinsame Gesundheitsamt hat in der Vergangenheit Anfragen meinerseits inklusive Drittbeteiligung ohne Gebühren bearbeitet - Belege kann ich bei Bedarf separat als Scan zur Verfügung stellen. Nicht zuletzt gehe ich davon aus, dass Drittbeteiligung ein sehr einfacher und standardisierter Prozess ist, der im Kern - sollten Sie bspw. die Anmelder:in beteiligen wollen - aus einem Formbrief und dem Abwarten besteht. Persönliche Daten (Namen, Adressen, Telefonnummern) können geschwärzt werden, für den Fall, dass dies den Aufwand oder Bedarf für Drittbeteiligung weiter reduziert. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296367/