Bescheid über die Gemeinnützigkeit des eingetragenen Vereins "Verkehrsclub Deutschland e.V. (Bundesverband)" (Freistellungsbescheid) vom 25.2.2022 für das Jahr 2020
Den Freistellungsbescheid über die Körperschaftssteuer (Anerkennung der Gemeinnützigkeit), den Sie an den eingetragenen Verein "Verkehrsclub Deutschland e.V." am 25.02.2022 für das Jahr 2020 ausgestellt haben, wie der VCD e.V. in seinem Jahresbericht 2021 auf Seite 11 (https://www.vcd.org/fileadmin/user_upload/Redaktion/Der_VCD/Jahresbericht/VCD_Jahresbericht_2021.pdf#page=11) angibt.
Ergebnis der Anfrage
Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) hat mich telefonisch kontaktiert und eine Veröffentlichung des Freistellungsbescheids vom 25.2.2022 für das Jahr 2020 abgelehnt. Folglich ist es dem Finanzamt von Berlin aufgrund von § 30 ff. der Abgabenordnung (Steuergeheimnis) verboten, mir den Freistellungsbescheid zu schicken. Dem Finanzamt von Berlin sind aufgrund des Steuergeheimnisses die Hände gebunden.
Der VCD hat mich aber telefonisch darauf hingewiesen, dass es auch andere Wege geben würde, Belege für die Gemeinnützigkeit vom VCD zu bekommen - zum Beispiel mit einer Spendenbescheinigung (deren Echtheit evtl. vom Finanzamt bestätigt werden könnte). Dann wäre die Bestätigung vom FInanzamt der Beleg. Das wäre dann aber eine andere Anfrage / ein anderes Dokument und gehört deshalb nicht hier her.
Anfrage abgelehnt
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Datum2. Februar 2023
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4. März 2023
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