Bescheide an Bismarck-Erben

Sämtliche Bescheide an die Bismarck-Erben seit 2013, in denen Teilrückgaben von Erbstücken geregelt werden (vgl. https://www.spiegel.de/panorama/otto-von-bismarck-das-umstrittene-erbe-des-reichskanzlers-a-0fc6ee8d-e36d-4739-bcb7-9fc0fce2a6cb)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. April 2023
  • Frist
    5. Mai 2023
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Bescheide a…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Bescheide an Bismarck-Erben [#274672]
Datum
2. April 2023 20:54
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Bescheide an die Bismarck-Erben seit 2013, in denen Teilrückgaben von Erbstücken geregelt werden (vgl.https://www.spiegel.de/panorama/otto-von-bismarck-das-umstrittene-erbe-des-reichskanzlers-a-0fc6ee8d-e36d-4739-bcb7-9fc0fce2a6cb) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 274672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274672/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. April 2023 20:54
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre beigefügte Anfrage habe ich entsprechend Ihrer Bitte im Antrag an die zuständi…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: Bescheide an Bismarck-Erben; IZG-Antrag von fragdenstaat an MI
Datum
28. April 2023 17:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre beigefügte Anfrage habe ich entsprechend Ihrer Bitte im Antrag an die zuständige Behörde weitergeleitet. Zuständige Behörde ist im vorliegenden Fall das Landesverwaltungsamt - Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen -, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale). Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Hinsichtlich der Verfahrensgestaltung hätte ich gerne noch einmal mit Ihnen persönlich gesprochen, konnte Sie aber unter den mir aus unseren vergangenen Kontakten bekannten Rufnummern leider nicht erreichen. Gerne können Sie mich in einem freien Zeitfenster unter der u. a. Rufnummer zurückrufen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Antrag nach dem IZG LSA Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihre E-Mail vom 2. April 2023 an die Pressestelle des Mi…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
Antrag nach dem IZG LSA
Datum
2. Mai 2023 15:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihre E-Mail vom 2. April 2023 an die Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Sport und Ihr damit verbundenes Auskunftsersuchen nach dem IZG LSA nehme ich Bezug. Das Ministerium für Inneres und Sport hat Ihren Antrag an das Landesverwaltungsamt weitergeleitet. Nach der behördeninternen Geschäftsverteilung des Landesverwaltungsamtes ist das Referat Justitiariat, Stiftungen für die Bearbeitung von Anträgen nach dem IZG LSA zuständig. Mit Ihrem Antrag begehren Sie die Übersendung sämtlicher Bescheide an die Bismarck-Erben seit 2013, in denen Teilrückgaben von Erbstücken geregelt werden. Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie unverzüglich eine Mitteilung über das Ergebnis. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrem Auskunftsersuchen…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt
Datum
12. Mai 2023 11:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrem Auskunftsersuchen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) vom 2. April 2023, welches per E- Mail am 2. Mai 2023 im zuständigen Landesverwaltungsamt eingegangen ist, begehren Sie die Übersendung sämtlicher Bescheide an die Bismarck-Erben seit 2013, in denen Teilrückgaben von Erbstücken geregelt werden. Dem Landesverwaltungsamt liegen in diesem Zusammenhang 10 Teilbescheide über den Antrag der Erbengemeinschaft nach Otto Fürst von Bismarck zur Rückübertragung beweglicher Vermögenswerte des Otto Fürst von Bismarck vor. Das IZG LSA räumt ein allgemeines Akteneinsichtsrecht ein und ermöglicht jedem nach Maßgabe des Gesetzes freien Zugang zu amtlichen Informationen, die bei Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt vorhanden sind. Der Anspruch auf Zugang zu Informationen besteht, sofern keine Auskunftsversagungsgründe vorliegen. Etwaige Ausschlussgründe sind in den §§ 3 - 6 IZG LSA geregelt. Sollten sich Ausschlussgründe für die Weitergabe bestimmter Informationen ergeben, könnte Ihnen ein eingeschränkter Informationszugang (§ 7 Abs. 2 IZG LSA) ermöglicht werden, d.h. die betreffenden Informationen würden unkenntlich gemacht werden. Sollten Sie nicht mit einer Unkenntlichmachung einverstanden sein, müsste in den Fällen, in denen Belange Dritter berührt sind, der Dritte beteiligt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden (§ 8 Abs. 1 IZG LSA). Ich darf darauf hinweisen, dass Auskünfte nach § 10 IZG LSA kostenpflichtig sind. Die konkrete Gebühr bemisst sich dabei nach dem hier für die Bearbeitung angefallenem Zeitaufwand. Die Höhe der Verwaltungskosten hängt maßgeblich davon ab, in welchem Umfang Informationen zur Verfügung gestellte werden und welche weitere Prüfung damit verbunden wäre. Hierzu möchte ich Ihnen einige Verfahrenshinweise geben: Nach Teil A Nr. 3 fällt für die Zur-Verfügung-Stellung von Informationen in sonstiger Weise nach § 1 Abs. 2 des IZG LSA eine Gebühr in Höhe von höchstens 1000,00 Euro an. Die Gebühr bemisst sich nach dem jeweils angefallenen Zeitaufwand, soweit nicht im Einzelfall von einer Gebührenerhebung wegen Geringfügigkeit des Aufwands abgesehen wird. § 3 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) findet entsprechend Anwendung. Die Voraussetzung für das Absehen von einer Gebührenerhebung wegen Geringfügigkeit sind grundsätzlich gegeben, wenn im Einzelfall der Aufwand für die Gewährung des Informationszugangs nicht mehr als 15 Minuten beträgt. In § 3 Abs. 1 AllGO LSA ist geregelt, dass sich, sofern sich die Gebühr nach dem Zeitaufwand bestimmt, vorbehaltlich besonderer Regelungen im Kostentarif als Stundensätze zugrunde zu legen sind 1. für Beamte des einfachen Dienstes und vergleichbare Angestellte 34 Euro, 2. für Beamte des mittleren Dienstes und vergleichbare Angestellte 46 Euro, 3. für Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte 57 Euro, 4. für Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte 71 Euro. Nach § 3 Abs. 2 AllGO LSA ist für jede angefangene Viertelstunde ein Viertel dieser Stundensätze oder der besonderen Stundensätze im Kostentarif zu berechnen. Mit diesen Stundensätzen ist der durchschnittliche personelle und sächliche Verwaltungsaufwand abgegolten. Der konkrete Kostenaufwand kann derzeit jedoch nicht abgeschätzt werden, da er maßgeblich von der weiteren Vorgehensweise und dem damit verbundenen Zeitaufwand (z. B. von der Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens) abhängt. Bereits jetzt ist absehbar, dass bei Fortführung aufgrund des Zeitaufwands nicht von der Gebührenerhebung abgesehen werden kann. Nach erster Durchsicht der Teilbescheide kann ich Ihnen mitteilen, dass die Teilbescheide personenbezogene Angaben enthalten. Gemäß § 5 Abs. 1 IZG LSA darf ein Zugang zu personenbezogenen Daten nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat. Dies kann entbehrlich werden, sofern Sie sich damit einverstanden erklären, dass Ihnen die entsprechenden Unterlagen mit einer Schwärzung der personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. Sofern ein Verfahren zur Drittbeteiligung durchgeführt werden muss, wäre der Zeitaufwand für die Anschriftenermittlung, das Verfassen der Anhörungsschreiben an Dritte und die rechtliche Prüfung der eingehenden Antworten hinsichtlich weiterer Versagungsgründe und für die mögliche Interessenabwägung mit einzubeziehen. Der Zeitaufwand wäre im Verhältnis zu einer Unkenntlichmachung der personenbezogenen Daten höher. Unter den dargestellten Gesichtspunkten bitte ich um Ihre Rückäußerung, ob Sie an Ihrem Antragsbegehren festhalten und ob Sie mit einer Schwärzung der personenbezogenen einverstanden sind oder ob ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IZG LSA durchgeführt werden soll. In letzterem Fall muss Ihr Antrag nach § 7 Abs. 1 Satz 3 IZG LSA entsprechend begründet werden. Zugleich bitte ich um Zusage der Kostenübernahme für die bei der weiteren Bearbeitung Ihres Antrags anfallenden Gebühren. Über die konkrete Höhe der Gebühr würde ich Sie im Vorfeld in Kenntnis setzen. Bei Antragsrücknahme werden keine Verwaltungskosten erhoben. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt [#274672] Sehr << Anrede >> vielen Dank f…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt [#274672]
Datum
12. Mai 2023 12:20
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich erkläre mich mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden, sofern dadurch auf eine Drittbeteiligung verzichtet werden kann. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 274672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274672/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Automatische Antwort: [EXTERN] AW: Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt [#274672]  Sehr geehr…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN] AW: Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt [#274672]
Datum
12. Mai 2023 12:21
Status
Warte auf Antwort
 Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich vom 15. bis 19. Mai 2023 nicht erreichbar. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an [geschwärzt] (E-Mail: [geschwärzt] oder Telefon [geschwärzt]). Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Antrag nach dem IZG LSA Sehr geehrter Herr Semsrott, in Ihrer E-Mail vom 2. April 2023 bitten Sie, Ihnen vorab mi…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
Antrag nach dem IZG LSA
Datum
16. Juni 2023 12:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, in Ihrer E-Mail vom 2. April 2023 bitten Sie, Ihnen vorab mitzuteilen, ob die Aktenauskunft gebührenpflichtig ist und Ihnen dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Rechtsgrundlage für die Kostenfestsetzung ist § 10 IZG LSA in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO). Nach § 1 IZG LSA KostVO bestimmen sich die Gebühren und die Pauschbeträge für Auslagen im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 8 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt nach dem anliegenden Gebühren- und Auslagenverzeichnis. Die entsprechenden Gebührentatbestände sind in Teil A geregelt während die Auslagentatbestände in Teil B aufgeführt sind. Nach Teil A Nr. 3 fällt für die Zur-Verfügung-Stellung von Informationen in sonstiger Weise nach § 1 Abs. 2 des IZG LSA eine Gebühr in Höhe von höchstens 1.000 Euro an. Die Gebühr bemisst sich nach dem jeweils angefallenen Zeitaufwand, soweit nicht im Einzelfall von einer Gebührenerhebung wegen Geringfügigkeit des Aufwands abgesehen wird. § 3 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) findet entsprechend Anwendung. Die Voraussetzung für das Absehen von einer Gebührenerhebung wegen Geringfügigkeit sind grundsätzlich gegeben, wenn im Einzelfall der Aufwand für die Gewährung des Informationszugangs nicht mehr als 15 Minuten beträgt. Dieser Zeitaufwand ist hier jedoch weit überschritten. In § 3 Abs. 1 AllGO LSA ist geregelt, dass sich, sofern sich die Gebühr nach dem Zeitaufwand bestimmt, vorbehaltlich besonderer Regelungen im Kostentarif als Stundensätze für Beamte im gehobenen Dienst und vergleichbare Beschäftigte 57,00 Euro zugrunde zu legen sind. Nach § 3 Abs. 2 AllGO LSA ist für jede angefangene Viertelstunde ein Viertel dieser Stundensätze oder der besonderen Stundensätze im Kostentarif zu berechnen. Mit diesen Stundensätzen ist der durchschnittliche personelle und sächliche Verwaltungsaufwand abgegolten. Nach Prüfung Ihres Antrages kann ich Ihnen mitteilen, dass für die Zusammenstellung der begehrten Informationen, deren Prüfung, ob Ausschlussgründe nach dem IZG LSA zum Tragen kommen und das Übersenden der begehrten Informationen einschließlich der Unkenntlichmachung der personenbezogenen Daten voraussichtlich 3 Stunden eines Beamten des gehobenen Dienstes aufgewendet werden. Insoweit wären für die Zur-Verfügung-Stellung von Informationen in sonstiger Weise auf Grundlage des IZG LSA Gebühren in Höhe von ca. 171,00 Euro für den Zeitaufwand festzusetzen. Aufgrund vorstehender Ausführungen bitte möglichst um kurzfristige Mitteilung, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Antrag nach dem IZG LSA [#274672] Guten Tag << Anrede >> vielen Dank. Ich halte an meinem Antrag …
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antrag nach dem IZG LSA [#274672]
Datum
17. Juni 2023 19:48
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank. Ich halte an meinem Antrag fest. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 274672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274672/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Antrag nach dem IZG LSA Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei übersende ich Ihrem Antragsbegehren entsprechend die 1…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem IZG LSA
Datum
20. Juni 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei übersende ich Ihrem Antragsbegehren entsprechend die 10 Teilbescheide und 1 Ergänzungsbescheid mit den jeweiligen Entscheidungen über den Antrag der Erbengemeinschaft nach Otto Fürst von Bismarck zur Rückübertragung beweglicher Vermögenswerte des Otto Fürst von Bismarck. Über den Link "Datei anzeigen" können Sie sich den Ordner mit den entsprechenden Dateien herunterladen. Die personenbezogenen Daten wurden geschwärzt, womit Sie sich in der E-Mail vom 12. Mai 2023 einverstanden erklärten. Die Durchführung des IZG LSA ist grundsätzlich kostenpflichtig (§ 10 IZG LSA). Dazu ergeht ein gesonderter Kostenbescheid. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Antrag nach dem IZG LSA [#274672] Sehr << Anrede >> vielen Dank! Sie hatten 11 Bescheide angekündi…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antrag nach dem IZG LSA [#274672]
Datum
27. Juni 2023 22:19
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank! Sie hatten 11 Bescheide angekündigt, es sind aber nur 10 - fehlt vielleicht ein Bescheid von 2011? Danke! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 274672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274672/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Gelesen: [EXTERN] AW: Antrag nach dem IZG LSA [#274672] Ihre Nachricht An: Michlik, Nadine Betreff: [EXTERN…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
Gelesen: [EXTERN] AW: Antrag nach dem IZG LSA [#274672]
Datum
28. Juni 2023 07:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Nachricht An: Michlik, Nadine Betreff: [EXTERN] AW: Antrag nach dem IZG LSA [#274672] Gesendet: Dienstag, 27. Juni 2023 22:19:50 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien wurde am Mittwoch, 28. Juni 2023 07:47:53 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien gelesen.

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Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
AW: [EXTERN] AW: Antrag nach dem IZG LSA [#274672] Sehr geehrter Herr Semsrott, bei dem 11. Bescheid handelt es s…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Antrag nach dem IZG LSA [#274672]
Datum
28. Juni 2023 08:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, bei dem 11. Bescheid handelt es sich um den Ergänzungsbescheid vom 17. Juni 2020 zum Teilbescheid vom 28. April 2015. Dieser ist als "Übergabeprotokoll" mit Anlage an den Bescheid vom 28. April 2015 angehängt, da er diesen Bescheid ergänzt. Mit freundlichen Grüßen