Bescheide zu „Bauernprotesten“ am 08.01.2024

Anfrage an: Landkreis Gifhorn

Alle Bescheide zu den sogenannten Bauernprotesten an 8.1.2024. Insbesondere erteilte Auflagen, eventuelle Untersagungen auch im Zusammenhang mit Autobahnanschlussstellen.

Alle diesbezügliche Kommunikation ggf. auch mit anderen Behörden.

Alle Dokumente, welche hierzu vorgenommene Güterabwägungen betreffen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Bescheide zu den sogenannten Bauer…
An Landkreis Gifhorn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bescheide zu „Bauernprotesten“ am 08.01.2024 [#296557]
Datum
27. Januar 2024 14:42
An
Landkreis Gifhorn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Bescheide zu den sogenannten Bauernprotesten an 8.1.2024. Insbesondere erteilte Auflagen, eventuelle Untersagungen auch im Zusammenhang mit Autobahnanschlussstellen. Alle diesbezügliche Kommunikation ggf. auch mit anderen Behörden. Alle Dokumente, welche hierzu vorgenommene Güterabwägungen betreffen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296557 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296557/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bescheide zu „Bauernprotesten“ am 08.01.2024“ vom 08.01.2024 (#296…
An Landkreis Gifhorn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheide zu „Bauernprotesten“ am 08.01.2024 [#296557]
Datum
10. Februar 2024 09:29
An
Landkreis Gifhorn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bescheide zu „Bauernprotesten“ am 08.01.2024“ vom 08.01.2024 (#296557) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landkreis Gifhorn
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail-Anfrage vom 27.01.2024 habe ich zuständigkeitshalber erhalten…
Von
Landkreis Gifhorn
Betreff
AW: Bescheide zu „Bauernprotesten“ am 08.01.2024 [#296557]
Datum
12. Februar 2024 15:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail-Anfrage vom 27.01.2024 habe ich zuständigkeitshalber erhalten. Gemäß der Auskunftspflicht aus den von Ihnen zitierten Gesetzen übersende ich Ihnen anliegend eine elektronische Kopie der Versammlungsbestätigungen für den 08.01.2024 für den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Gifhorn. Die Verfügungen wurden entsprechend der Auskunftsverpflichtung um die nicht relevanten Daten gekürzt. Darüber hinaus liegen keine weiteren Schriftstücke - auch nicht elektronisch - bezüglich Ihrer Anfrage vor. Mit freundlichen Grüßen