Bescheide zu Unterkunftskosten

Seit ein paar Monaten werden an Flüchtlinge in den Unterkünften Bescheide über Unterkunftskosten verschickt. Leider ist es sehr undurchsichtig wer, wie viel ab wann zahlen muss. Somit ist die Frage, wo liegt die Einkommensgrenze beim Verdienst, dass man diese Kosten tragen muss? Viele Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. August 2017
  • Frist
    20. September 2017
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit ein paar …
An Regierung von Unterfranken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bescheide zu Unterkunftskosten [#24379]
Datum
21. August 2017 00:25
An
Regierung von Unterfranken
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit ein paar Monaten werden an Flüchtlinge in den Unterkünften Bescheide über Unterkunftskosten verschickt. Leider ist es sehr undurchsichtig wer, wie viel ab wann zahlen muss. Somit ist die Frage, wo liegt die Einkommensgrenze beim Verdienst, dass man diese Kosten tragen muss? Viele Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Regierung von Unterfranken
Ihre Anfrage vom 21.08.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer Anfrage über die Plattform "ww…
Von
Regierung von Unterfranken
Betreff
Ihre Anfrage vom 21.08.2017
Datum
8. September 2017 14:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer Anfrage über die Plattform "www.fragdenstaat.de" vom 21.08.2017 übersende ich Ihnen unser beigefügtes Schreiben vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen