Bescheinigung für den Arbeitgeber wegen Quarantäne

ich bin vor ca. 2 Wochen aus dem Urlaub zurück nach Deutschland eingereist und musste somit in Quarantäne und konnte dementsprechend nicht zur Arbeit. Mein Arbeitgeber verlangt eine behördliche Bescheinigung für die 10 Tage. Und frage Sie nun, ob ich diese von Ihnen bekomme oder ob ich mich an jemanden anderen wenden muss.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. April 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich bin vor ca. 2 Woche…
An Stadt Offenbach - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
Bescheinigung für den Arbeitgeber wegen Quarantäne [#218946]
Datum
21. April 2021 19:54
An
Stadt Offenbach - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bin vor ca. 2 Wochen aus dem Urlaub zurück nach Deutschland eingereist und musste somit in Quarantäne und konnte dementsprechend nicht zur Arbeit. Mein Arbeitgeber verlangt eine behördliche Bescheinigung für die 10 Tage. Und frage Sie nun, ob ich diese von Ihnen bekomme oder ob ich mich an jemanden anderen wenden muss.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218946/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Offenbach - Gesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in gemäß der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus des Landes Hessen (Corona-Quarantäneve…
Von
Stadt Offenbach - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Bescheinigung für den Arbeitgeber wegen Quarantäne [#218946]
Datum
22. April 2021 11:18
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,4 KB


Sehr Antragsteller/in gemäß der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus des Landes Hessen (Corona-Quarantäneverordnung) vom 26.11.2020, in der Fassung vom 15. April 2021, ist unter § 1 Abs. 1 geregelt, dass Personen, die aus einem Risikogebiet – entsprechend der Angaben des RKI bzw. auswärtigen Amtes - einreisen, sich für 10 Tage in häusliche Absonderung (Quarantäne) zu begeben haben. Die Quarantänepflicht wird also nicht vom Gesundheitsamt angeordnet. Sie waren quarantänepflichtig aufgrund oben genannter Rechtsverordnung. Sie haben angegeben, dass Sie am 06.04.2021 aus Ghana eingereist sind, also aus einem Risikogebiet. Folglich wären Sie gemäß der Corona-Quarantäneverordnung von 06.04.2021 bis einschließlich 15.04.2021 quarantänepflichtig gewesen. Dass Sie tatsächlich gereist sind und folglich tatsächlich quarantänepflichtig waren, könnten Sie Ihrem Arbeitgeber zum Beispiel mit Ihrem Flugticket und der Corona-Quarantäneverordnung glaubhaft machen. Eine Bescheinigung kann nicht ausgestellt werden. Die aktuelle Corona-Quarantäneverordnung können Sie hier nachlesen: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/01_corona-quarantaeneverordnung_stand_15.04.21.pdf Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Freundliche Grüße