Bescheinigung Infektionsschutzbelehrung

Ich brauche für meinen Arbeitgeber eine Bescheinigung Infektionsschutzbelehrung.
Diese habe ich wohl schon mal gemacht, wie bekomme ich sie und kann man mir diese zu schicken?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. August 2021
  • Frist
    21. September 2021
  • Kosten dieser Information:
    6,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Jessica Paul
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Gelsenkirchen Details
Von
Jessica Paul
Betreff
Bescheinigung Infektionsschutzbelehrung [#226982]
Datum
18. August 2021 09:51
An
Gesundheitsamt Gelsenkirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich brauche für meinen Arbeitgeber eine Bescheinigung Infektionsschutzbelehrung. Diese habe ich wohl schon mal gemacht, wie bekomme ich sie und kann man mir diese zu schicken?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jessica Paul Anfragenr: 226982 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226982/ Postanschrift Jessica Paul << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jessica Paul

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gesundheitsamt Gelsenkirchen
Abschrift Infektionsschutzbelehrung Hallo Frau [geschwärzt], eine Zusendung ihrer Abschrift ist leider nicht mögl…
Von
Gesundheitsamt Gelsenkirchen
Betreff
Abschrift Infektionsschutzbelehrung
Datum
18. August 2021 10:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Frau [geschwärzt], eine Zusendung ihrer Abschrift ist leider nicht möglich, da diese hier mit 6Euro bezahlt werden muss. Gern können sie jemanden mit der Abholung beauftragen. [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Mit freundlichem Gruß [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]