Beschilderung Fahrradstraße Beckstraße

Die Beckstraße wurde zwischen der Horster Straße und der Abbiegung in den Bernhard-Poether-Weg in eine Fahrradstraße umgewandelt. Die Siemensstraße stößt mittig in diesem Bereich auf die Beckstraße.
Seitens Horster Straße und Bernhard-Poether-Weg ist die Fahrradstraße für "Anlieger" freigegeben. Seitens Siemensstraße ist die Fahrradstraße hingegen für Kfz und Motorräder freigegeben.

Warum wurden hier unterschiedliche Regeln festgelegt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Bottrop Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschilderung Fahrradstraße Beckstraße [#174316]
Datum
16. Januar 2020 10:37
An
Kommunalverwaltung Bottrop
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Beckstraße wurde zwischen der Horster Straße und der Abbiegung in den Bernhard-Poether-Weg in eine Fahrradstraße umgewandelt. Die Siemensstraße stößt mittig in diesem Bereich auf die Beckstraße. Seitens Horster Straße und Bernhard-Poether-Weg ist die Fahrradstraße für "Anlieger" freigegeben. Seitens Siemensstraße ist die Fahrradstraße hingegen für Kfz und Motorräder freigegeben. Warum wurden hier unterschiedliche Regeln festgelegt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174316 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174316 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Bottrop
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 16.01.2020. Ich bitte um Verständni…
Von
Kommunalverwaltung Bottrop
Betreff
Wtrlt: Beschilderung Fahrradstraße Beckstraße [#174316]
Datum
17. Januar 2020 08:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 16.01.2020. Ich bitte um Verständnis das die Abarbeitung aller Anfragen etwas Zeit in Anspruch nimmt. Wir werden uns unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschilderung Fahrradstraße Beckstraße“ vom 16.0…
An Kommunalverwaltung Bottrop Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wtrlt: Beschilderung Fahrradstraße Beckstraße [#174316]
Datum
19. Februar 2020 14:03
An
Kommunalverwaltung Bottrop
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Beschilderung Fahrradstraße Beckstraße“ vom 16.01.2020 (#174316) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174316 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174316
Kommunalverwaltung Bottrop
Sehr geehrteAntragsteller/in zur vollständigen Beantwortung fehlen noch interne Stellungnahmen von beteiligten Be…
Von
Kommunalverwaltung Bottrop
Betreff
AW: Wtrlt: Beschilderung Fahrradstraße Beckstraße [#174316]
Datum
20. Februar 2020 09:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zur vollständigen Beantwortung fehlen noch interne Stellungnahmen von beteiligten Bereichen (Bereich Tiefbau), daher wird sich die Antwort noch um 1 Woche verzögern. Bei weiteren Fragen bin ich auch telefonisch zu erreichen. Viele Grüße

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Kommunalverwaltung Bottrop
Sehr geehrteAntragsteller/in es ist richtig, dass die Hauptzufahrten der Fahrradstraße sowohl an der Horster Stra…
Von
Kommunalverwaltung Bottrop
Betreff
AW: Wtrlt: Beschilderung Fahrradstraße Beckstraße [#174316]
Datum
27. Februar 2020 17:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in es ist richtig, dass die Hauptzufahrten der Fahrradstraße sowohl an der Horster Straße als auch an der Straße Bernhard-Pöther-Weg das Befahren über Zusatzschilder zulassen. Etwa in der Mitte der Fahrradstraße ist die Siemensstraße (Tempo-30-Zone) angebunden. Nach Rücksprache mit der Verkehrsplanung und Straßenbaulastträger wurde daher die Zusatzbeschilderung (Pkw u. Krafträder frei) aufgestellt um den Anliegern der Siemensstraße weiterhin zumindest das Herausfahren über die Fahrradstraße in Richtung Horster Straße und Tetraeder zu ermöglichen. Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit beantworten konnte. Viele Grüße