Beschilderung von Innenstädten mit Tempo30-Zonen

In vielen Städten und kleinen Gemeinden sind Tempo30-Zonen eingerichtet. Hierfür wird ein richtiger Schilderwald benötigt. Bei einem Urlaub in Österreich habe ich gesehen, dass dort an den Ortseingängen Schilder angebracht sind, die verkünden, dass im Stadtgebiet Tempo 30 gilt und lediglich auf den klassifizierten Straßen (bei uns Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen) Tempo 50 gilt. Könnte eine solche Beschilderung auch in Deutschland, Rheinland-Pfalz, umgesetzt werden? Falls ja, wie ist die Rechtsgrundlage?
Ich freue mich auf eine verbindliche Antwort und bedanke mich für diesen Service.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. September 2023
  • Frist
    24. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
Thilo Becker
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In vielen Städten und kleinen Gemeind…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Thilo Becker
Betreff
Beschilderung von Innenstädten mit Tempo30-Zonen [#288675]
Datum
20. September 2023 14:15
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In vielen Städten und kleinen Gemeinden sind Tempo30-Zonen eingerichtet. Hierfür wird ein richtiger Schilderwald benötigt. Bei einem Urlaub in Österreich habe ich gesehen, dass dort an den Ortseingängen Schilder angebracht sind, die verkünden, dass im Stadtgebiet Tempo 30 gilt und lediglich auf den klassifizierten Straßen (bei uns Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen) Tempo 50 gilt. Könnte eine solche Beschilderung auch in Deutschland, Rheinland-Pfalz, umgesetzt werden? Falls ja, wie ist die Rechtsgrundlage? Ich freue mich auf eine verbindliche Antwort und bedanke mich für diesen Service.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thilo Becker Anfragenr: 288675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288675/ Postanschrift Thilo Becker << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thilo Becker
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrter Herr Becker, auf Ihren Antrag vom 20.09.2023 übersende ich beigefügtes Antwortschreiben. Mit fre…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Beschilderung von Innenstädten mit Tempo30-Zonen [#288675]
Datum
19. Oktober 2023 14:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Becker, auf Ihren Antrag vom 20.09.2023 übersende ich beigefügtes Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrter Herr Becker, auf Ihren Antrag vom 20.09.2023 übersende ich beigefügtes Antwortschreiben. Mit freu…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Beschilderung von Innenstädten mit Tempo30-Zonen [#288675]
Datum
25. Oktober 2023 11:13
Status
geschwärzt
1,7 MB
Sehr geehrter Herr Becker, auf Ihren Antrag vom 20.09.2023 übersende ich beigefügtes Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen