Beschlagnahmehinweise auf Websites

alle Beschlagnahmehinweise, die seit Januar 2020 vom BLKA auf beschlagnahmten Websites oder Domains platziert wurden. Mein Interesse an der Information ergibt sich aus der derzeitigen öffentlichen Diskussion um den zuerst platzierten Beschlagnahmehinweis auf der Homepage der Letzten Generation. Eine Vergleichbarkeit mit anderen derartigen Hinweisen hilft bei der öffentlichen Einordnung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Mai 2023
  • Frist
    28. Juni 2023
  • 15 Follower:innen
Anna Biselli
Anna Biselli
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Beschlagnahmehinweise, die se…
An Bayerisches Landeskriminalamt Details
Von
Anna Biselli
Betreff
Beschlagnahmehinweise auf Websites [#279865]
Datum
26. Mai 2023 10:47
An
Bayerisches Landeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Beschlagnahmehinweise, die seit Januar 2020 vom BLKA auf beschlagnahmten Websites oder Domains platziert wurden. Mein Interesse an der Information ergibt sich aus der derzeitigen öffentlichen Diskussion um den zuerst platzierten Beschlagnahmehinweis auf der Homepage der Letzten Generation. Eine Vergleichbarkeit mit anderen derartigen Hinweisen hilft bei der öffentlichen Einordnung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli Anfragenr: 279865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279865/ Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bayerisches Landeskriminalamt
Ihr Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG vom 26.05.2023 Sehr geehrte Frau Biselli, anliegendes Schreiben erhalten Sie mi…
Von
Bayerisches Landeskriminalamt
Betreff
Ihr Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG vom 26.05.2023
Datum
26. Juni 2023 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Biselli, anliegendes Schreiben erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen