Beschlagnahmen/Einziehungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Soweit ich weiß, veröffentlicht die Bzkj seit ein paar Jahren keine bundesweiten Beschlagnahmen/Einziehungen mehr, da sie nur sporadisch mitgeteilt wurden.

Werden dennoch Beschlagnahmen/Einziehungen der Bzkj gemeldet? Falls ja,könnten Sie mir alle erhaltenen Beschlagnahmen/Einziehungen (nicht die Beschlüsse, nur die Einträge) seit dem 13.07.2021 auflisten? Der letzte mir bekannte Eintrag war dieser Film:

Sturmgewehr
Beheading FIlms (DVD)
Einziehungsbeschluss vom 13.07.2021
AG Fulda

Vielen Dank und freundliche Grüße!

Warte auf Antwort

  • Datum
    25. April 2024
  • Frist
    28. Mai 2024
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, Sowei…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
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Betreff
Beschlagnahmen/Einziehungen [#307429]
Datum
25. April 2024 11:54
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, Soweit ich weiß, veröffentlicht die Bzkj seit ein paar Jahren keine bundesweiten Beschlagnahmen/Einziehungen mehr, da sie nur sporadisch mitgeteilt wurden. Werden dennoch Beschlagnahmen/Einziehungen der Bzkj gemeldet? Falls ja,könnten Sie mir alle erhaltenen Beschlagnahmen/Einziehungen (nicht die Beschlüsse, nur die Einträge) seit dem 13.07.2021 auflisten? Der letzte mir bekannte Eintrag war dieser Film: Sturmgewehr Beheading FIlms (DVD) Einziehungsbeschluss vom 13.07.2021 AG Fulda Vielen Dank und freundliche Grüße!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 307429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/307429/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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